14. März 2019

Messe: Achtung bei "günstigen" Käufen

Ein Pärchen steht vor einem Stand mit Körben und unterhält sich fröhlich.

Im Frühling und Herbst ist Messezeit: Immer wieder lassen sich Messebesucherinnen und -besucher zu Vertragsabschlüssen überreden, die sie nachher bereuen, macht der AK-Konsumentenschutz aufmerksam. Aber Achtung: Wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann von diesem Vertrag nicht zurücktreten. Der Besuch der Messe kommt dem in einem Geschäftslokal gleich. Das bedeutet, ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch dann, wenn sich herausstellt, dass ein anderes Unternehmen viel billiger angeboten hätte.  

Preise gut vergleichen

Die AK rät daher allen Konsumentinnen und Konsumenten, sich nicht von vermeintlich billigen Angeboten locken zu lassen, sondern die Preise in Ruhe zu vergleichen. Bettina Schrittwieser vom AK-Konsumentenschutz: "Achten Sie vor allem darauf, wie der genaue Firmenname lautet und wo das Unternehmen seinen Sitz hat."
Denn bei Unternehmen, die von weit her kommen ist zu beachten, dass Serviceleistungen teuer werden können, weil die Mitarbeiter von weit anreisen müssen. Die Durchsetzung zum Beispiel von Gewährleistungsansprüchen kann bei Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, schwierig werden. Stimmt die Leistung nicht und müssen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, dann kann zwar in Österreich geklagt werden, wird das Urteil aber nicht erfüllt, muss im Ausland Exekution geführt werden. Das ist kostspielig, langwierig und oft auch vergeblich.

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