Reise – das große Fragezeichen im Sommer
Die klassischen Ferienreisen, die zwischen Juli und September stattfinden, bereiten den Steirerinnen und Steirern Sorgen. Der AK-Konsumentenschutz verzeichnet täglich unzählige Fragen Anfragen rund um Stornierungen sowie Kosten und Versicherungen, Gutscheine oder Umbuchungen.
"Viele, die bei uns anfragen, haben bereits ihren Sommerurlaub gebucht und wissen nun nicht, was sie tun sollen, wenn sie aufgrund von Corona nun nicht mehr verreisen wollen", schildert AK-Konsumentenschützer Herbert Erhart.
Storno nicht kostenlos
Bei Pauschalreisen (z. B.: Flug und Hotel) ist eine kostenlose Stornierung mehrere Wochen vor dem Abreisetermin rechtlich nicht durchsetzbar. "Es sind Stornogebühren zu bezahlen", so Erhart. Eine kostenlose Stornierung ist dann möglich, wenn etwa eine Woche vor Abreise die Gefahrensituation am Urlaubsort außergewöhnlich hoch ist oder das Zielgebiet gar nicht erreichbar ist, weil das Land die Grenzen geschlossen hat.
Tipp: Abwarten
"Wenn keine behördlichen Maßnahmen bekannt sind, sollten sich Reisende informieren, wie lange sie kostengünstig stornieren können, und abwarten, wie sich die Situation am Urlaubsziel entwickelt“, rät Erhart: "Entweder gibt es eine dramatische Entwicklung und Reisende kommen dadurch kostenlos aus dem Vertrag raus oder sie stornieren dann rechtzeitig zu den günstigeren Konditionen." Eine weitere Möglichkeit ist, zu versuchen, ob man die Pauschalreise umbuchen kann. Wenn der Veranstalter die Reise von sich aus absagt, müssen Urlauberinnen und Urlauber weder eine Umbuchung noch einen Gutschein akzeptieren. Das Unternehmen hat den Reisepreis zu erstatten.
Individualreise: Buchungsunterlagen anschauen
Reisende, die nur eine Unterkunft direkt beim Hotel oder über eine Plattform gebucht haben, müssen bezüglich der Stornogebühren die AGBs in ihren Buchungsunterlagen anschauen. Hier gilt: Je länger ein Reisedatum noch entfernt ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine kostenlose Stornierung möglich ist. Wenn die Reise kurz bevorsteht (rund eine Woche), muss man sich die Situation am Reiseziel anschauen. In den meisten Fällen wird diese dann aber nach dem Recht des Landes, in dem das Hotel gelegen ist, beurteilt. AK-Konsumentenschützerin Birgit Auner: "Es kann daher nicht gesagt werden, was für den Fall einer Unzumutbarkeit der Reise in den einzelnen Ländern vorgesehen ist. Es kann ein Gutschein, die Geldrückgabe oder eine Umbuchung usw. sein. Sinnvoll ist es daher, direkt mit der Unterkunft Kontakt aufzunehmen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung auszuverhandeln."
Stornoversicherung hilft nicht immer
Der Abschluss einer Stornoversicherung hilft nicht immer: Reisende müssen in den Vereinbarungen nachlesen, welche Risiken versichert sind. "Es kommt vor, dass eine Pandemie von der Versicherung ausgenommen ist", weiß der Konsumentenschützer aus der täglichen Beratungspraxis.
Bearbeitungsgebühren möglich
Haben Reisende direkt beim Reiseveranstalter gebucht und sie stornieren nun den geplanten Urlaub, dürfen dafür keine Bearbeitungsgebühren anfallen. Bei einem Reisebüro als Vermittler der Pauschalreise können, wenn es in den AGBs vereinbart wurde, Rückabwicklungsgebühren verlangt werden. Bei Buchungsportalen im Internet sehen deren AGBs meist Gebühren vor.
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