Einkaufen im Internet

Nichts leichter, als schnell etwas im Internet zu kaufen – doch wo heißt es aufpassen? Wie können Sie seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden? Und was fordert die AK für mehr Konsumentensicherheit? Eine kleine Übersicht für Online-Shopperinnen und -Shopper.

Risiko beim Zahlen

Wann und wie die bestellte Ware bezahlt werden muss, bestimmt im Web der Händler oder die Händlerin. Üblicherweise bevorzugen Händler Zahlung vor Lieferung. Er kennt den Besteller nicht und kann nicht einschätzen, ob sich dieser die Ware leisten kann. Umgekehrt können aber auch  Konsumenten nicht immer wissen, wie verlässlich ihr Vertragspartner ist, wenn sie im Voraus zahlen. Wer soll also das Risiko tragen, Händler oder Konsument?

Händler lassen sich außerdem nur allzu gern Einzugsermächtigungen beim Kundenkonto einräumen. Oder sie verlangen, dass Kunden ihre Kreditkartendaten preisgeben. In beiden Fällen besteht dabei die Gefahr, dass betrügerische Webanbieter oder unberechtigte Dritte so lange ungehindert auf das Kundenkonto zugreifen können, bis der Missbrauch auffliegt.

Ersatz im Schadensfall

Wenn Ihre Kreditkartendaten durch einen Internetkauf "ausgespäht" wurden und die Karten ohne Ihr Wissen und gegen Ihren Willen belastet wurden, stehen Sie nicht allein mit dem Schaden da. Die Kreditkartenfirma haftet dafür - vorausgesetzt, Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt und sind nicht fahrlässig mit Karte und Daten umgegangen. Sonst müssen Sie selbst teilweise oder gänzlich für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die wichtigsten Sorgfaltspflichten:

  • Kreditkarte sofort nach Erhalt unterschreiben
  • Karte, PIN & Code nicht an Dritte weitergeben
  • Karte sorgfältig verwahren
  • Kartendaten nur auf verschlüsselten Seiten eingeben
  • Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung sofort der Kreditkartenfirma melden

Verschlüsselung

Verschlüsselung und elektronische Signatur sollten auch bei Verbraucherverträgen Standard sein. Die Anbieter sollten deutlich auf ihre Verschlüsselungspraxis hinweisen und auch Angaben zur Qualität ihrer Verschlüsselungsprogramms machen.

Grauzone Online-Marketing

Im Internet fließen Information und kommerzielle Werbung ineinander. Das E-Commerce-Gesetz verpflichtet Anbieter allerdings dazu, Marketingbotschaften wie in anderen Medien auch zu kennzeichnen. Und wer online Gewinnspiele anpreist, muss auch die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich machen.

So erkennen Sie seriöse Anbieter:

  • Achten Sie, ob der Anbieter eine Adresse hat (Firmenname, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer, Firmenbuchnummer). Das ist vor allem für Reklamationen wichtig.
  • Schauen Sie, ob das Angebot genau beschrieben ist und ob zusätzlich zum Preis alle Zusatzkosten angeführt sind, wie etwa für den Versand, und ob technisch sichere Zahlungsformen angeboten werden (keine Vorauszahlung).
  • Verwendet der Anbieter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“? Dann müssen sie leicht zu finden, online abrufbar und zum Ausdrucken sein.
  • Bestellungen müssen vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt werden.  
  • Auf der Website muss auf das 14-tägige kostenlose Rücktrittsrecht vom Onlinevertrag hingewiesen sein (Achtung: Es gibt Ausnahmen vom Rücktrittsrecht. Fragen Sie im Zweifelsfall die AK-Konsumentenschützer).
  • Der Anbieter veröffentlicht seine Grundsätze zum Datenschutz. Ideal: Der Onlineshop wurde geprüft und hat das E-Commerce-Gütezeichen "Euro-Label".

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