Online-Spiele: Spione im Kinderzimmer
Eine AK Studie warnt vor mangelndem Datenschutz: Wer online spielt, spielt seine Daten aus. Was Sie tun können, um sich und ihre Kinder zu schützen.
Nichts leichter, als schnell etwas im Internet zu kaufen – doch wo heißt es aufpassen? Wie können Sie seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden? Und was fordert die AK für mehr Konsumentensicherheit? Eine kleine Übersicht für Online-Shopperinnen und -Shopper.
Wann und wie die bestellte Ware bezahlt werden muss, bestimmt im Web der Händler oder die Händlerin. Üblicherweise bevorzugen Händler Zahlung vor Lieferung. Er kennt den Besteller nicht und kann nicht einschätzen, ob sich dieser die Ware leisten kann. Umgekehrt können aber auch Konsumenten nicht immer wissen, wie verlässlich ihr Vertragspartner ist, wenn sie im Voraus zahlen. Wer soll also das Risiko tragen, Händler oder Konsument?
Händler lassen sich außerdem nur allzu gern Einzugsermächtigungen beim Kundenkonto einräumen. Oder sie verlangen, dass Kunden ihre Kreditkartendaten preisgeben. In beiden Fällen besteht dabei die Gefahr, dass betrügerische Webanbieter oder unberechtigte Dritte so lange ungehindert auf das Kundenkonto zugreifen können, bis der Missbrauch auffliegt.
Wenn Ihre Kreditkartendaten durch einen Internetkauf "ausgespäht" wurden und die Karten ohne Ihr Wissen und gegen Ihren Willen belastet wurden, stehen Sie nicht allein mit dem Schaden da. Die Kreditkartenfirma haftet dafür - vorausgesetzt, Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt und sind nicht fahrlässig mit Karte und Daten umgegangen. Sonst müssen Sie selbst teilweise oder gänzlich für den entstandenen Schaden aufkommen.
Verschlüsselung und elektronische Signatur sollten auch bei Verbraucherverträgen Standard sein. Die Anbieter sollten deutlich auf ihre Verschlüsselungspraxis hinweisen und auch Angaben zur Qualität ihrer Verschlüsselungsprogramms machen.
Im Internet fließen Information und kommerzielle Werbung ineinander. Das E-Commerce-Gesetz verpflichtet Anbieter allerdings dazu, Marketingbotschaften wie in anderen Medien auch zu kennzeichnen. Und wer online Gewinnspiele anpreist, muss auch die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich machen.
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