Bewerbungsgespräch
Keine Angst vor dem Vorstellungsgespräch! Lesen Sie nach, was Sie erwartet und wie Sie sich und Ihren Lebenslauf am besten präsentieren können.
Sie wollen neben der Ausbildung Berufserfahrung sammeln? Sie brauchen Tipps für Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Assessment Center? Oder suchen Sie ein Einmaleins des Arbeitsrechts für den ersten Job? Dann finden Sie hier zahlreiche Informationen, Tipps und hilfreiche Links!
Hier finden Sie alle Infos für Lehrlinge und solche, die es werden wollen.
Sie wollen neben Schule bzw. Ausbildung bereits erste Berufserfahrung sammeln?
Mit diesen Tipps meistern Sie den Weg vom Bewerbungsschreiben bis zur Gehaltsverhandlung.
Film: Was muss ich dem Arbeitgeber über mich preisgeben, was nicht?
Eine der heikelsten Fragen beim Bewerbungsgespräch ist sicher die nach dem Gehaltswunsch. Informieren Sie sich am besten vorher, was für Ihre Position ein fairer Lohn bzw. ein faires Gehalt wäre. Zum Beispiel hier:
Gerade am Anfang des Berufsleben kommen sie immer häufiger vor: so genannte "atypische" Beschäftigungsverhältnisse wie der Werkvertrag oder der freie Dienstvertrag. Doch Achtung: Hier gelten im Arbeitsrecht und für Steuer und Sozialversicherung andere Regeln als bei einem normalen Arbeitsverhältnis.
Muss ich einen Arbeitsvertrag bekommen? Was wird darin geregelt? Welche Bedeutung hat der Dienstzettel? Wichtige Erstinformationen gibt es hier.
All-In-Verträge, Rückerstattung von Ausbildungskosten und Co – manche Klauseln in Arbeitsverträgen bedeuten für ArbeitnehmerInnen unfaire Nachteile. Hier haben wir zusammengetragen, bei welchen Formulierungen Sie aufhorchen sollten.
Wer bei der Sozialversicherung vom Arbeitgeber falsch gemeldet wurde, zahlt drauf: Überprüfen Sie gleich bei Arbeitseinstieg, ob Sie mit dem richtigen Stundenausmaß und der richtigen Lohnhöhe angemeldet sind.
In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gelöst werden. Wie lange darf sie dauern? Wie viel Entgelt steht Ihnen zu? Was sind Ihre Rechte?
Ob ganz "normal" 40 Stunden pro Woche oder Teilzeit: ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen müssen sich bei Ruhepausen, Überstunden, Dienstverhinderungen und Co an ganz klare Regeln halten.
Ohne Arbeitszeitaufzeichnungen können Sie nicht kontrollieren, ob Ihre Mehr- und Überstunden ausgezahlt werden. Mit dem Zeitspeicher der AK können Sie auf Smartphone und Computer einfach Arbeitszeit und Pausen eingeben – jetzt auch als App.
In den ersten 6 Monaten wächst Ihr Urlaubsanspruch mit der Zeit, die Sie schon im Betrieb sind. Ab dem 7. Monat haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub von 5 Wochen. Näheres dazu und alle Infos, wann und wie Sie Urlaub vereinbaren.
Darf ich im Krankenstand vor die Tür gehen? Was muss ich dem Chef melden? Antworten auf diese und andere Fragen zum Krankenstand gibt’s in diesem Film oder hier zum Nachlesen.
Wer seine Rechte nicht kennt, zahlt im Streitfall oft drauf. Wenn Sie unsicher sind, informieren Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben oder eine wichtige Entscheidung treffen: Fragen Sie unsere AK-ExpertInnen, wir beraten Sie gerne.
Der Probemonat ist überstanden und endlich ist es so weit: Das erste Geld kommt. Doch stimmt Ihre monatliche Lohnabrechnung auch? Informieren Sie sich, was drauf stehen sollte und wie Sie die einzelnen Posten zu verstehen haben.
Mit dem AK Brutto-Netto-Rechner können Sie unkompliziert ausrechnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben tatsächlich auf Ihrem Konto landet.
Am Ende des Jahres heißt es unbedingt: ArbeitnehmerInnenveranlagung machen! So können Sie sich zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Das zahlt sich besonders dann aus, wenn Sie nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben oder viele Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf abschreiben können (Fortbildung, Computer, Gewerkschaftsbeitrag usw.).
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