1.6.2024

Bezüge und Gehälter

Alle Kammerrätinnen und Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten kein Gehalt, keine Abfertigung und keine Pension. Sie erhalten nur ihre Aufwendungen für die Sitzungsteilnahme refundiert.

Funktionsgebühren

Der Präsident, die Vizepräsidenten, die Mitglieder des Vorstandes und der Vorsitzende des Kontrollausschusses bekommen für ihre besondere Arbeit Funktionsgebühren. Der Bezug des Präsidenten ist nach dem Bundesbezügegesetz geregelt. Der Präsident der AK Steiermark erhält derzeit 13.198,02 Euro brutto. Die Funktionsbezüge der Vizepräsident:innen, der Vorstandsmitglieder und des Kontrollausschussvorsitzenden leiten sich vom Präsidentengehalt ab. Sie betragen für die Vizepräsident:innen 3.299,51 Euro brutto, für die Vorstandsmitglieder sowie für den Vorsitzenden des Kontrollausschusses 1.319,80 Euro brutto.

Bezug des Direktors

Der Bezug des Direktors wird aufgrund von Richtlinien der Bundesarbeitskammer beschlossen und von der Aufsichtsbehörde, das ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, genehmigt. Der Direktor der AK Steiermark hat derzeit einen Bruttobezug von 19.165,65 Euro.

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