begünstigte Selbstversicherung für Studenten 78,84 €
Mindestbeitrag bei einem Herabsetzungsantrag: 78,84 €
Geringfügig + Selbstversicherung: 83,49 € (Krankenversicherung und Pensionsversicherung)
Rezeptgebührenbefreiung:
Alleinstehend bis 1.308,39 €
Rezeptgebühr
7,55 € pro Rezept
Befreiung bei niedrigem Einkommen
Alleinstehende bis 1.308,39 €
Ehepaare bis 2.064,12 €
Erhöhte Befreiungsgrenzen bei Krankheit
Alleinstehende bis 1.504,65 €
Ehepaare bis 2.373,74 €
Kostenanteile für Heilbehelfe
Allgemein: 46,20 €
Sehbehelfe (z. B. Brillen): 138,60 €
Zuzahlung bei Kur & Rehabilitation
Zuzahlungsfrei
Einkommen bis 1.308,39 €
Zuzahlung je nach Bruttoeinkommen
bis 1.889,77 € → 11,06 €
bis 2.471,16 € → 18,96 €
über 2.471,16 € → 26,87 €
Arzneimittelobergrenze
Die bisherige Rezeptgebührenobergrenze wird zur Arzneimittelobergrenze
Es zählen auch:
verordnete und erstattungsfähige Medikamente unter der Rezeptgebühr
Die Obergrenze wird schrittweise gesenkt:
von 2 % auf 1,5 % des jährlichen Einkommens
Steuern
Für Steuer 2025 relevant
Telearbeits-Pauschale (ersetzt Homeoffice)
Negativsteuer:
Arbeitnehmer:innen bis 1.398 €
Pensionist:innen bis 710 €
Kilometergeld:
PKW: 0,50 €
Fahrrad: 0,25 € (bis 3.000 km)
Steuerliche Neuerungen ab 2026 – Überblick
Pendeln & Mobilität
Beförderungszuschuss für dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt
Pendlereuro steigt auf 6 € pro Kilometer und Jahr
Sonstige Bezüge
Freigrenze für sonstige Bezüge:2.615 €
Negativsteuer (Sozialversicherung zurück)
Je nach Personengruppe gelten folgende Höchstbeträge:
Arbeitnehmer:innen ohne Pendlerpauschale
55 % der SV-Beiträge
maximal 1.300 €
Arbeitnehmer:innen mit Pendlerpauschale
55 % der SV-Beiträge
maximal 1.554 €
Pensionist:innen
80 % der SV-Beiträge
maximal 723 €
Basispauschalierung für Selbstständige
Ab 2026 kann die Basispauschalierung angewendet werden bis zu einem Jahresumsatz von:
420.000 €
Absetzbare Betriebsausgaben:
15 % der Einnahmen (allgemein)
6 % bei
wissenschaftlicher,
lehrender,
vortragender oder
beratender Tätigkeit
Absetzbeträge
Alle inflationsangepassten Absetzbeträge sind in der Wertetabelle enthalten
Überstundenbegünstigung
Im Jahr 2026 sind Zuschläge für 15 Überstunden, maximal 170 € monatlich begünstigt.
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