Familie auf Wiese
Familie auf Wiese © Pavel Losevsky, stock.adobe.com

FAQs zum Familienbonus Plus (FB+)

Die häufigsten Fragen zum Familienbonus Plus:

  • Ersetzt der FB+ die Familienbeihilfe?
    Nein, den Familienbonus Plus gibt es zusätzlich zur Familienbeihilfe. 

  • Ersetzt der FB+ den Unterhaltsabsetzbetrag?
    Nein, den Familienbonus Plus gibt es zusätzlich zum Unterhaltsabsetzbetrag.

  • Ich möchte den FB+ beim Dienstgeber beantragen, aber meine Frau bezieht die Familienhilfe. Müssen wir die Familienbeihilfe ummelden?
    Nein, es reicht als Nachweis die Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe von der Gattin.

  • Wie komme ich zum Nachweis über die Familienbeihilfe?
    Den Nachweis erhält man bei jedem Finanzamt oder im Finanzonline-Konto der Familienbeihilfebezieherin über Abfrage – Familienbeihilfe.

  • Ist es günstiger den FB+ beim Dienstgeber oder bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung zu beantragen?
    Der Steuervorteil ist grundsätzlich gleich. Eine etwaige Negativsteuer (wenn sich der FB+ noch nicht zur Gänze auswirken konnte bis zu € 400) erhält man ausschließlich bei der ANV. Aber der monatlich berücksichtigte FB+ erhöht das Nettoeinkommen. Daher Vorsicht bei Nettolohnvereinbarungen, Pfändungen, Alimente, Wohnzuschuss/ Wohnbeihilfe etc.
Ausführliche Informationen zum Familienbonus Plus finden Sie auch hier.

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