Arbeitslosengeld für freie Dienstnehmer
Überschreiten Sie bestimmte Einkommensgrenzen, sind Sie arbeitslosenversichert. Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben – und in welcher Höhe.
Wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird (2024: 518,44 Euro pro Monat), sind freie Dienstnehmer:innen voll sozialversichert.
Dienstnehmer:innen und Dienstgeber:innen müssen daher Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Beitragsgrundlage (BGL) ist der Bruttolohn.
Arbeitnehmer:innen-Beiträge | |
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Pensionsversicherung | 10,25% der BGL |
Krankenversicherung | 3,87% der BGL |
Arbeitslosenversicherungsbeitrag *) | 2,95% der BGL |
Arbeiterkammerumlage | 0,50% der BGL |
Gesamt | 17,57% der BGL |
Achtung!
*) Bei geringem Einkommen (Beitragsgrundlage) sinkt der Arbeitnehmer:innen-Beitrag in der Arbeitslosenversicherung (AIV) ab:
Beitragsgrundlage (Bruttoeinkommen) (2024) | Prozent AIV-Beitrag |
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bis € 1.951,- | 0 % |
Darüber bis 2.128,- | 1 % |
Darüber bis 2.306,- | 2 % |
Darüber | 2,95% |
Arbeitgeber:innenbeitrag | |
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Pensionsversicherung | 12,55% der BGL |
Krankenversicherung | 3,78% der BGL |
Arbeitslosenversicherungsbeitrag | 2,95% der BGL |
Betriebliche Vorsorgekasse | 1,53% der BGL |
Insolvenzentgeltsicherung | 0,1% der BGL |
Unfallversicherung | 1,1% der BGL |
Gesamt | 22,01% der BGL |
Arbeitsrechtliche Regelungen gelten nur sehr eingeschränkt und sind weitgehend Verhandlungssache.
Freie Dienstnehmer:innen haben keinen Anspruch auf: bezahlten Urlaub, Sonderzahlungen, Arbeitszeitbeschränkung pro Tag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, Familienhospizkarenz usw.
Mehr Schutz konnte die AK für freie Dienstnehmerinnen erreichen, die ein Kind erwarten: Seit 2016 gilt auch für sie das Mutterschutzgesetz. Das heißt:
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