AK-Pflegeberatung: Wir helfen gerne!
Unter 057799-2273 helfen Expertinnen und Experten der AK gerne weiter, wenn es um Hilfe im Alltag oder Fragen zu Betreuung und Pflege geht.
Zuhause Angehörige zu pflegen, das ist eine große Herausforderung. Nicht nur menschlich, sondern natürlich auch dann, wenn sich Job und Pflege nicht mehr vereinbaren lassen oder es finanziell eng wird. Wir haben deshalb alle Tipps gesammelt, die pflegenden Angehörigen das Leben ein kleines bisschen erleichtern können: Von der Pflegekarenz über die freiwillige Selbstversicherung bis hin zu Steuererleichterungen und Förderungen.
Was tun, wenn Sie nur kurz als Pflegende einspringen müssen, zum Beispiel, wenn ihr Kind erkrankt, die chronische Erkrankung Ihres Partners aufflammt oder die Betreuungsperson Ihrer pflegebedürftigen Mutter ausfällt? In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf grundsätzlich eine Woche bezahlte Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Ein Familienmitglied ist plötzlich pflegebedürftig geworden? Die bisherige Betreuungsperson Ihres Angehörigen fällt aus? Der Pflegebedarf hat sich erhöht?
Damit Sie in einer solchen Situation Zeit dazu haben, die Pflege anders zu organisieren oder sich selbst um die Betreuung zu kümmern, gibt es die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit. Alles über Voraussetzungen, Bedingungen und Antrag sehen Sie hier auf einen Blick.
Sie können als Pflegende dauerhaft nicht arbeiten gehen und fallen deshalb aus der Pflichtversicherung? Diese Möglichkeiten haben Sie, um weiterhin sozialversichert zu bleiben:
Pflegende Angehörige können sich unter begünstigten Bedingungen freiwillig pensionsversichern, beitragsfrei. Welche Variante für Sie in Frage kommt, wie Sie den Antrag stellen und was dabei gilt, können Sie hier ganz genau nachlesen.
Damit Sie weiter krankenversichert sind, kommt entweder eine Mitversicherung oder eine Selbstversicherung in Frage. Zu den verschiedenen Varianten finden Sie hier einen guten Überblick.
Häusliche Pflege kostet Geld. Ausgaben für die Betreuung Ihres Angehörigen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer absetzen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Auch, wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen im Pflege- oder Altersheim (mit)bezahlen, können Sie die Ausgaben beim Lohnsteuerausgleich geltend machen.
Falls Sie in Pflegekarenz gehen, wird Ihre Steuer mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung neu berechnet. Häufig erhalten Sie dann Lohnsteuer zurück.
Ist Ihr Kind pflegebedürftig, dann können Sie neben den direkten Pflegekosten, die das Pflegegeld überschreiten, noch weitere Ausgaben von der Steuer absetzen:
Für erheblich behinderte Kinder erhöht sich auch die Familienbeihilfe um monatlich 152,90 Euro. Details dazu finden Sie hier.
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch der Pflegeaufwand für die Person ist und ist in sieben Stufen gestaffelt. Details dazu finden Sie hier.
Wenn Pflegebedürftige zuhause von einer "24-Stunden-Betreuuerin" bzw. einem "24-Stunden-Betreuuer" versorgt werden, können Sie für diese Kosten eine staatliche Förderung beantragen.
Voraussetzungen:
Broschüren
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