Passt das für dich auch …?
Das Unterscheidungskriterium zwischen einer Liebelei am Arbeitsplatz und sexueller Belästigung ist vor allem das beidseitige Einverständnis.
Was muss ich am Arbeitsplatz preisgeben? Wie weit dürfen meine Kolleginnen und Kolleginnen gehen? Wie weit mein Chef bzw. meine Chefin? Sollten Sie mehr Fragen haben, dann schreiben Sie uns oder fragen Sie im Arbeitsrecht nach: 05-7799.
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