Auf volles Geld fehlten nur Tage
Herbert F. war viele Jahre lang am Bau beschäftigt gewesen und überzeugt, er hätte die Voraussetzungen erfüllt, um von der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) die volle Abfertigung in der Höhe von zwölf Monatsentgelten zu bekommen. Als sich Herr F. an die AK Südoststeiermark wandte, war er bereits mehr als ein Jahr lang nicht mehr in der Baubranche beschäftigt.
AK forschte nach
Weil der 51-jährige ehemalige Bauarbeiter keine Unterlagen der BUAK hatte, hielt AK-Arbeitsrechtsexpertin Carmen Schiller Rücksprache mit der BUAK, bevor sie ihm bei der Beantragung der Abfertigung half. Sie erfuhr, dass dem Südoststeirer noch 3,5 Beschäftigungswochen auf die für die volle Abfertigung notwendigen 1.300 Beschäftigungswochen fehlten und er so nur Anspruch auf neun Monatsentgelte gehabt hätte. Mit Hilfe eines, laut Schiller, "sehr engagierten Betriebsratsvorsitzenden" gelang es Herrn F., einen Arbeitgeber zu finden, bei dem er die fehlenden Beschäftigungswochen einarbeiten konnte. "Ein Jahr nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses konnte unser Mitglied endlich die Abfertigung von der BUAK anfordern. Der Mann erhielt rund 9.900 Euro mehr, als er ursprünglich bekommen hätte", erklärt die Arbeitsrechtsexpertin.
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