33.000 Euro für Hausgehilfin
Jahrelang unter Mindestlohn bezahlt und beinahe um Abfertigung gebracht – eine 54-Jährige bekam mit Hilfe der Kammer recht.
Herbert F. war viele Jahre lang am Bau beschäftigt gewesen und überzeugt, er hätte die Voraussetzungen erfüllt, um von der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) die volle Abfertigung in der Höhe von zwölf Monatsentgelten zu bekommen. Als sich Herr F. an die AK Südoststeiermark wandte, war er bereits mehr als ein Jahr lang nicht mehr in der Baubranche beschäftigt.
Weil der 51-jährige ehemalige Bauarbeiter keine Unterlagen der BUAK hatte, hielt AK-Arbeitsrechtsexpertin Carmen Schiller Rücksprache mit der BUAK, bevor sie ihm bei der Beantragung der Abfertigung half. Sie erfuhr, dass dem Südoststeirer noch 3,5 Beschäftigungswochen auf die für die volle Abfertigung notwendigen 1.300 Beschäftigungswochen fehlten und er so nur Anspruch auf neun Monatsentgelte gehabt hätte. Mit Hilfe eines, laut Schiller, "sehr engagierten Betriebsratsvorsitzenden" gelang es Herrn F., einen Arbeitgeber zu finden, bei dem er die fehlenden Beschäftigungswochen einarbeiten konnte. "Ein Jahr nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses konnte unser Mitglied endlich die Abfertigung von der BUAK anfordern. Der Mann erhielt rund 9.900 Euro mehr, als er ursprünglich bekommen hätte", erklärt die Arbeitsrechtsexpertin.
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0