Mann am Flughafen
Weil er nicht auf unbestimmte Zeit in Amerika festsitzen wollte, brach einGrazer seine Dienstreise vorzeitig ab – zum Missfallen seines Chefs. © bublik_polina - stock.adobe.com, AK Stmk
10.5.2021

Letzter Flieger aus den USA brachte Entlassung mit sich

Ein knappes Jahr war ein Grazer bereits bei einem Anlagenbauer beschäftigt, als er auf eine Baustelle nach Amerika geschickt wurde. Ende Februar 2020 ging die Dienstreise los. Nach einem von zwei geplanten Monaten erhielt der Projektmanager ein E-Mail vom Außenministerium: Die Corona-Pandemie hätte begonnen und die Flüge würden ausgesetzt. Der letzte mögliche Flug auf unbestimmte Zeit wäre am 23. März. Der Grazer informierte seinen Arbeitgeber, dass er frühzeitig aufgrund der Umstände heimfliegen werde. Dieser untersagte ihm die Heimreise. Der 51-Jährige flog trotzdem.

Vergleich über 20.000 Euro

Zu Hause erwartete ihn dann seine Entlassung, da er laut seinem Chef seine Dienstpflicht verletzt habe. Zudem wurden dem Grazer sein letzter Lohn, Urlaubsersatzleistung, Sonderzahlungen, eine Kündigungsentschädigung sowie Reisezeit und -kosten nicht ausgezahlt, schildert AK-Arbeitsrechtsexperte Michael Kohler. Der Fall landete vor Gericht. Im Verfahren konnte ein Vergleich über 20.000 Euro für den Projektmanager erzielt werden.

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