Kündigung nach "zu vielen" Krankenständen
Die AK Leoben half einem begünstigt behinderten Arbeitnehmer sich gegen seine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Der Mann erhielt seinen Job zurück.
Ein knappes Jahr war ein Grazer bereits bei einem Anlagenbauer beschäftigt, als er auf eine Baustelle nach Amerika geschickt wurde. Ende Februar 2020 ging die Dienstreise los. Nach einem von zwei geplanten Monaten erhielt der Projektmanager ein E-Mail vom Außenministerium: Die Corona-Pandemie hätte begonnen und die Flüge würden ausgesetzt. Der letzte mögliche Flug auf unbestimmte Zeit wäre am 23. März. Der Grazer informierte seinen Arbeitgeber, dass er frühzeitig aufgrund der Umstände heimfliegen werde. Dieser untersagte ihm die Heimreise. Der 51-Jährige flog trotzdem.
Zu Hause erwartete ihn dann seine Entlassung, da er laut seinem Chef seine Dienstpflicht verletzt habe. Zudem wurden dem Grazer sein letzter Lohn, Urlaubsersatzleistung, Sonderzahlungen, eine Kündigungsentschädigung sowie Reisezeit und -kosten nicht ausgezahlt, schildert AK-Arbeitsrechtsexperte Michael Kohler. Der Fall landete vor Gericht. Im Verfahren konnte ein Vergleich über 20.000 Euro für den Projektmanager erzielt werden.
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