Private Nutzung von Dienstautos mit GPS

In vielen Berufen sind Dienstautos Alltag. Fahrzeuge mit GPS Navi­ga­tions­sys­temen könnten von der Firmenleitung überwacht werden. Vor dem Einbau solcher Systeme ist eine Betriebsvereinbarung zwischen der Firmenleitung und den Beschäftigten (bzw. der Arbeitnehmervertretung) abzuschließen. Es muss genau definiert werden, zu welchem Zweck das System installiert wird und wofür die Daten verwendet werden. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, ist die Zustimmung des bzw. der Betroffenen notwendig, wenn dadurch die Menschenwürde berührt wird. 

Muss Betriebsvereinbarung geben

Weiters ist zu beachten, dass das System in der arbeitsfreien Zeit deaktiviert werden kann, um die Firma daran zu hindern, private Standorte und Routen der Beschäftigten nach Dienstende oder am Wochenende nachzuvollziehen. 

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