Rund 200 persönliche Beratungen werden jährlich zum Thema Mobbing Mobbing in der AK geführt.
Rund 200 persönliche Beratungen werden jährlich zum Thema Mobbing Mobbing in der AK geführt. © jandruk - stock.adobe.com, AK Stmk

Hilfe bei Psychoterror am Arbeitsplatz

Die AK kämpft seit Jahren gegen Schikanen am Arbeitsplatz und betreibt deshalb eine Beratungsstelle für Mobbingopfer. Etwa 60 Prozent der Betroffenen sind zwischen 45 und 55 Jahre alt. Die AK beobachtet bei den Beratungen eine Häufung von Beschäftigten, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten: Rund 25 Prozent aller Beschwerden kommen aus diesem Bereich. Häufig erkundigen sich die Ratsuchenden, wie sie sich verhalten sollen, um die belastende Situation zu entschärfen, sie fragen, welche Handlungsmöglichkeiten sie bei Konflikten, Gewalt und Psychoterror am Arbeitsplatz haben oder welche rechtlichen Schritte unternommen werden können, um das Mobbing gegen sie zu stoppen

Hilfe suchen

Innerhalb des Unternehmens können sich Betroffene an den Betriebsrat, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte, Behindertenvertrauenspersonen oder an Betriebsärztinnen bzw. Betriebspsychologen wenden. Wird der Arbeitgeber eingeschaltet, muss er seiner Fürsorgepflicht nachkommen und tätig werden. Geeignete Maßnahmen sind veränderte Diensteinteilungen und Schichtpläne, die verhindern, dass Opfer und Täter zusammenarbeiten müssen. Mediation und Supervisionen sind ebenfalls häufig genutzte Instrumente.

Anspruch auf Schadenersatz

Es gibt kein Anti-Mobbing-Gesetz, das bei Mobbing am Arbeitsplatz zur Anwendung zu bringen ist. In sozialen Foren und sozialen Medien kann man sich gegen Mobbing aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wehren. Am Arbeitsplatz müssen die Betroffenen die Mobbinghandlungen beweisen. Gleichzeitig muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt haben, weil er keine geeignete Abhilfemaßnahmen gegen Mobbing gesetzt hat, und aufgrund dieser Mobbinghandlungen muss eine Erkrankung 
vorliegen, die durch medizinische Gutachten zu belegen ist. Ob diese drei Voraussetzungen vorliegen und vor Gericht beweisbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen. 

AK-Service

Die Arbeiterkammer bietet nicht nur Betroffenen Beratung an, das Service umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. Präventiv können Betriebsrätinnen und -räte sowie Sicherheitsvertrauenspersonen mit der AK Beratungen und Vorträge für die Belegschaft organisieren. Dabei werden die Beschäftigten, aber auch Führungskräfte und Geschäftsführung für das Thema Mobbing sensibilisiert. Dieses AK-Service ist kostenlos und kann sehr individuell gestaltet werden. Informationen unter der Telefonnummer: 057799/2595

Wie entsteht Mobbing?

Meistens ist es ein Ventil für schwerwiegende Probleme innerhalb eines Teams oder Betriebs. Es entsteht nicht aufgrund einer einzelnen Ursache, sondern in einem Geflecht aus ursprünglichen Konflikten, individuellen Verhaltensweisen, begünstigenden Rahmenbedingungen wie Zeitdruck, mangelnde Organisation, Konkurrenz, private Probleme, Angst um den Job u.v.m.

Wen betrifft Mobbing?

Jeder Neunte wird einmal in seinem Berufsleben Ziel von Mobbinghandlungen. Frauen haben ein 75 Prozent erhöhtes Mobbingrisiko als Männer. Besonders im Fokus: Neulinge; Personen, die als Konkurrenz betrachtet werden; Menschen, die vor der Pensionierung stehen und hinausgeekelt werden sollen; Personen, die in einer Gruppe auffallen usw. 

Was sind Mobbinghandlungen?

Es ist eine Vielzahl von psychisch schmerzhaften Handlungen denkbar, die gegen eine Person, die zum Mobbingbetroffenen wird, gesetzt werden können. Unter anderem Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen, auf die sozialen Beziehungen, auf das soziale Ansehen, auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation oder auf die Gesundheit. 

Was kann man bei Mobbing tun?

  • Lassen Sie sich beraten (AK, ÖGB).
  • Sammeln Sie Beweise (Mobbingtagebuch).
  • Lassen Sie sich nicht ausgrenzen.
  • Holen Sie ärztlichen Rat ein, wenn es Ihnen gesundheitlich nicht gutgeht.
  • Mobben Sie nicht zurück und bleiben Sie sachlich.

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