"Scheiß Weiber": Seniorchef fand selten den guten Ton
Verbale sexuelle Belästigungen und Beleidigungen standen auf der Tagesordnung einer 23-jährigen Bäckergesellin.
Die AK kämpft seit Jahren gegen Schikanen am Arbeitsplatz und betreibt deshalb eine Beratungsstelle für Mobbingopfer. Rund 200 persönliche Beratungen werden pro Jahr geführt. Etwa 60 Prozent der Betroffenen sind zwischen 45 und 55 Jahre alt. AK-Expertin Michaela Demmel-Fromm beobachtet bei den Beratungen eine Häufung von Beschäftigten, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten: "Rund 25 Prozent aller Beschwerden kommen aus diesem Bereich." Häufig erkundigen sich die Ratsuchenden, wie sie sich verhalten sollen, um die belastende Situation zu entschärfen, sie fragen, welche Handlungsmöglichkeiten sie bei Konflikten, Gewalt und Psychoterror am Arbeitsplatz haben oder welche rechtlichen Schritte unternommen werden können, um das Mobbing gegen sie zu stoppen
Innerhalb des Unternehmens können sich Betroffene an den Betriebsrat, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte, Behindertenvertrauenspersonen oder an Betriebsärztinnen bzw. Betriebspsychologen wenden. Wird der Arbeitgeber eingeschaltet, muss er seiner Fürsorgepflicht nachkommen und tätig werden. Geeignete Maßnahmen sind veränderte Diensteinteilungen und Schichtpläne, die verhindern, dass Opfer und Täter zusammenarbeiten müssen. Mediation und Supervisionen sind ebenfalls häufig genutzte Instrumente.
Es gibt kein Anti-Mobbing-Gesetz, das bei Mobbing am Arbeitsplatz zur Anwendung zu bringen ist. In sozialen Foren und sozialen Medien kann man sich gegen Mobbing aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wehren. Am Arbeitsplatz müssen die Betroffenen die Mobbinghandlungen beweisen. Gleichzeitig muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt haben, weil er keine geeignete Abhilfemaßnahmen gegen Mobbing gesetzt hat, und aufgrund dieser Mobbinghandlungen muss eine Erkrankung
vorliegen, die durch medizinische Gutachten zu belegen ist. Ob diese drei Voraussetzungen vorliegen und vor Gericht beweisbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Arbeiterkammer bietet nicht nur Betroffenen Beratung an, das Service umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. Präventiv können Betriebsrätinnen und -räte sowie Sicherheitsvertrauenspersonen mit der AK Beratungen und Vorträge für die Belegschaft organisieren. Dabei werden die Beschäftigten, aber auch Führungskräfte und Geschäftsführung für das Thema Mobbing sensibilisiert. Dieses AK-Service ist kostenlos und kann sehr individuell gestaltet werden. Informationen unter der Telefonnummer: 057799/2525.
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