Frau war im falschen KV eingestuft und verdiente rund 430 Euro pro Monat zu wenig.
Frau war im falschen KV eingestuft und verdiente rund 430 Euro pro Monat zu wenig. © leszekglasner/stock.adobe.com, AK Stmk
31.1.2020

Rettungsfahrerin fuhr unter falschem KV

Eine 45-jährige Steirerin war 6,5 Monate als Rettungssanitäterin bzw. Sa­ni­täts­fahrerin bei einem gemeinnützigen Krankentransport- Unternehmen be­schäftigt. Dieses war breit aufgestellt: Neben Rettungstransporten war es un­ter anderem auch zuständig für die Organisation und Durchführung von Ge­sund­heits- und Sozialdiensten wie Hauskrankenpflege oder Altenbetreuung sowie Kinder- oder Jugendfürsorge. Die Grazerin war überwiegend als Fahrerin tätig, brachte und holte vermehrt Dialysepatienten oder Patientinnen, die zur Strah­lentherapie mussten. Die Fahrzeuge waren ausgestattet wie Ret­tungs­wä­gen. Die Frau selbst verfügt über eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin. Entlohnt wurde die 45-Jährige aber nach dem Kollektivvertrag für das Taxi und Miet­wa­gen­ge­werbe, da das Unternehmen hierfür die Gewerbeberechtigung besaß.

5.300 Euro zugesprochen

In der AK Steiermark wurde die Frau informiert, dass sie eigentlich nach dem Kollektiv des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) entlohnt werden müsste. Interventionen halfen nichts, schließlich kam es zu einer Klage und das Gericht gab der AK recht: Der Kollektivvertrag des ÖRK ist für Rettungs- und Kran­ken­trans­porte anzuwenden. Unter anderem hieß es in der Begründung, dass es kein Mietwagengewerbe sein kann, da es sich nicht nur um die Bereitstellung eines Lenkers und eines Kraftfahrzeuges handelt, sondern eben um Kran­ken­transporte, bei welchen Rettungssanitäter die Patienten übernehmen, trans­portieren, aber auch lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen. Die Fahrerin erhielt rund 5.300 Euro zugesprochen, die sich neben den An­sprü­chen an Lohn, Überstunden und Erschwerniszulagen auch aus den Dif­fe­ren­zen bei den Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Ur­laubs­er­satz­leistung zusammensetzten

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