Nachtclub-Chefin trickste bei Gehalt
Mit 100 Euro in bar pro Arbeitstag wurde eine Kellnerin bezahlt – blöd nur, dass der Lohnzettel am Ende des Monats einen höheren Betrag aufzeigte.
Anna F. arbeitete vier Monate lang in einem Gastrobetrieb. Für den ersten Monat bezahlte der Arbeitgeber keinerlei Entgelt, und als die Frau krank wurde, kündigte er sie noch während des Krankenstandes. Er blieb ihr die Entgeltfortzahlung ebenso schuldig wie das Entgelt für nicht verbrauchte Urlaubstage. AK-Juristin Verena Stiboller: "Eine Kündigung während des Krankenstandes ist unter Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen möglich. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber trotz Ende des Arbeitsverhältnisses das Entgelt solange weiterzahlen, bis die Beschäftigte genesen ist und der Entgeltfortzahlungsanspruch noch nicht aufgebraucht ist." Insgesamt klagte die Arbeiterkammer für Anna F. knapp 4.000 Euro ein.
Im Gerichtsverfahren behauptete der Arbeitgeber, er habe das erste Monat bezahlt und die restlichen Ansprüche der Frau seien bereits verfallen. Beides verneinte das Arbeitsgericht, es sprach der Kellnerin in erster Instanz den vollen von der AK eingeklagten Betrag zu. Der Dienstgeber legte zwar gegen das Urteil Berufung ein, doch schließlich bekam die Frau die 4.000 Euro rechtskräftig zugesprochen.
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