Nachzahlung von SV-Beiträgen
Die ÖGK stellt die Beitragsvorschreibung für mehrfach (geringfügig) Beschäftigte um. Die Beiträge werden künftig für jedes Quartal nachverrechnet.
Welches Verhalten im Krankenstand erlaubt ist, hängt immer von der Erkrankung ab. Nicht jedes Verhalten ist für jede Erkrankte bzw. jeden Erkrankten verboten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich im Krankenstand angemessen zu verhalten. Beispielsweise ist es kein angemessenes Verhalten, bei einer Grippe ein Restaurant aufzusuchen. Ist aber jemand wegen Burnout krankgeschrieben, kann Spazieren oder auch die Wiederaufnahme von sozialen Kontakten Teil der Gesundung sein.
Dass dies nicht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bekannt sein dürfte, zeigt ein Fall aus der AK-Rechtsberatung. Eine 35-jährige Angestellte in der Erwachsenenbildung war einen knappen Monat im Krankenstand und ihr behandelnder Arzt sowie ihr Facharzt hatten ihr leichte körperliche Betätigung empfohlen. Die Grazerin ging daraufhin joggen und traf prompt auf ihre Dienstgeberin. Diese sprach umgehend die fristlose Entlassung wegen vermeintlichen Fehlverhaltens aus. AK-Rechtsexpertin Katharina Urleb: "Da sich die Dienstgeberin nicht einsichtig zeigte, kam es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die 35-Jährige rund 3.400 Euro an Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung zugesprochen bekam."
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