Joggen kann auch im Krankenstand erlaubt sein, wenn ein Arzt oder eine Ärztin dies empfehlen.
Joggen kann auch im Krankenstand erlaubt sein, wenn ein Arzt oder eine Ärztin dies empfehlen. © MICROGEN@GMAIL.COM - stock.adobe.com, AK Stmk

Im Krankenstand joggen? Kann erlaubt sein

Der Arzt hatte einer Angestellten für die Genesung erlaubt, joggen zu gehen. Ihre Dienstgeberin sah das anders und entließ sie fristlos. Das Gericht stellte klar, dass kein Fehlverhalten vorlag.

Welches Verhalten im Krankenstand erlaubt ist, hängt immer von der Erkrankung ab. Nicht jedes Verhalten ist für jede Erkrankte bzw. jeden Erkrankten verboten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich im Krankenstand angemessen zu verhalten. Beispielsweise ist es kein angemessenes Verhalten, bei einer Grippe ein Restaurant aufzusuchen. Ist aber jemand wegen Burnout krankgeschrieben, kann Spazieren oder auch die Wiederaufnahme von sozialen Kontakten Teil der Gesundung sein.

Arzt dafür, Chefin dagegen

Dass dies nicht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bekannt sein dürfte, zeigt ein Fall aus der AK-Rechtsberatung. Eine 35-jährige Angestellte in der Erwachsenenbildung war einen knappen Monat im Krankenstand und ihr behandelnder Arzt sowie ihr Facharzt hatten ihr leichte körperliche Betätigung empfohlen. Die Grazerin ging daraufhin joggen und traf prompt auf ihre Dienstgeberin. Diese sprach umgehend die fristlose Entlassung wegen vermeintlichen Fehlverhaltens aus. AK-Rechtsexpertin Katharina Urleb: "Da sich die Dienstgeberin nicht einsichtig zeigte, kam es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die 35-Jährige rund 3.400 Euro an Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung zugesprochen bekam."

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

Nachzahlung von SV-Beiträgen

Die ÖGK stellt die Beitragsvorschreibung für mehrfach (geringfügig) Beschäftigte um. Die Beiträge werden künftig für jedes Quartal nachverrechnet.

Längerer Bezug von Krankengeld möglich

Krankengeld von der Gesundheitskasse gibt es seit Jänner bis zu eineinhalb Jahre lang - abhängig davon, ob man bis dahin voraussichtlich gesund wird.

Es gibt keine Teilkrankenstände. Was es gibt, ist Wiedereingliederungsteilzeit.

Kein Arbeiten im Krankenstand

Manche Betriebe wollen Beschäftigte, die sich im Krankenstand befinden, trotzdem arbeiten lassen. Doch das widerspricht der Gesetzeslage.