Unfallversicherung
Im Fall des Falles gut versichert – das gilt bei der Unfallversicherung. Wer bekommt welche Rente? Worauf muss ich achten?
2013 verunfallte die 53-Jährige am Weg zur Arbeit. Die AUVA gewährte der Grazerin eine vorläufige 40-prozentige Versehrtenrente für zwei Jahre. Danach wurde der Antrag auf Gewährung einer Dauerrente abgelehnt und die vorläufige Versehrtenrente entzogen. Gegen diesen Bescheid reichte die AK Klage ein.
"Insgesamt 15 Sachverständigen- und Ergänzungsgutachten mussten eingeholt und an mehreren Tagen verhandelt werden", schildert AK-Sozialrechtsexperte Wolfgang Brunner den komplexen Fall, der für die Grazerin gut ausging: Ihr wurde ab dem Zeitpunkt des Unfalles statt einer 40- eine 65-prozentige vorläufige Versehrtenrente für zwei Jahre und danach eine 60-prozentige Dauerrente zugesprochen. Brunner: "Die Frau erhielt eine Nachzahlung von über 24.000 Euro und ab jetzt eine monatliche Dauerrente inklusive Zusatzrente und Kinderzuschuss von etwa 450 Euro."
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