Unternehmer kündigte Mitarbeiter per WhatsApp
Ein Bauunternehmer teilte seinem Angestellten lapidar per Textnachricht mit, dass er sich beim AMS anmelden solle. Die AK schritt erfolgreich ein.
Eine vollständige Lehrausbildung zur Einzelhandelskauffrau abzuschließen stellte sich für eine junge Südoststeirerin als schwierig heraus. Daher nutzte sie die Möglichkeit, eine eingeschränkte Berufsausbildung (Lehre in Teilqualifikationen) zu absolvieren. Mitten in der Lehrzeit wurde ihr jedoch vom Lehrberechtigten plötzlich die Auflösung verkündet.
Die enttäuschte 18-Jährige wandte sich an die Arbeiterkammer Steiermark. "Die Beendigung der Lehre war rechtswidrig, weshalb die junge Frau Ansprüche auf Schadenersatz beziehungsweise eine Kündigungsentschädigung hatte", erklärt AK-Jugendexpertin Barbara Huber. Im Beratungsgespräch stellte sich zudem heraus, dass die 18-Jährige bereits die Teilqualifikationsprüfung erfolgreich absolviert hatte. Dadurch erhöhte sich ihr Entschädigungsanspruch. Im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs erhielt die Südoststeirerin schlussendlich rund 6.000 Euro. "Bei einer Kündigung gilt es, sich rasch bei der Arbeiterkammer zu melden", rät Huber.
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