Der Assistent des Chefs behielt seinen Job, die Frau musste sich hingegen sagen lassen, dass keine gebraucht wird, die auf "Me Too" mache.
Der Assistent des Chefs behielt seinen Job, die Frau musste sich hingegen sagen lassen, dass keine gebraucht wird, die auf "Me Too" mache. © Tinnakorn - stock.adobe.com, AK Stmk

Von Kollege begrapscht: Opfer (!) gekündigt

An einem Freitag nach Dienstschluss beschlossen Frau H. und ihre Bürokollegin - beide Mitarbeiterinnen einer Logistikfirma - noch etwas trinken zu gehen. Herr T., ein Kollege, der immer wieder die Nähe zu der 50-Jährigen gesucht hatte, schloss sich unaufgefordert an.

Betatscht und beleidigt

Er trank ziemlich viel und wurde immer zudringlicher: zuerst verbal, dann versuchte er H. zu küssen und schließlich griff er ihr zwischen die Beine. Die 50-Jährige wehrte sich. Daraufhin wurde sie von ihm als "Schlampe" und "Hure" beschimpft. Als sie fluchtartig das Lokal verließ, folgte ihr der Betrunkene, stürzte aber und musste ins LKH eingeliefert werden.

Opfer gekündigt

Montags darauf wurde die Grazerin zum Geschäftsführer zitiert – er kündigte sie. Frau H. verstand die Welt nicht mehr und erzählte ihrerseits, was ihr mit dem Assistenten der Geschäftsführung passiert war. Als Antwort teilte ihr ihr Chef mit, dass er auf Mitarbeiterinnen, die "einen auf Me Too" machen, verzichten könne und stellte sie bis zum Ende der Kündigungsfrist dienstfrei. Empört ging die Sachbearbeiterin zu ihrer Kollegin. Diese bedauerte das alles sehr, teilte ihr aber auch sofort mit, dass sie für eine etwaige Zeugenaussage nicht zur Verfügung stünde.

Vor Gericht gewonnen

"Wir haben Frau H. vor dem Arbeitsgericht vertreten und obwohl die Kollegin nicht für unsere Mandantin aussagte, haben wir das Verfahren gewonnen", schildert Christina Poppe-Nestler vom AK-Frauenreferat: "Frau H. erhielt 1.300 Euro an Schadenersatz."