Ehepaar wirft Münze in Sparschwein.
Ehepaar wirft Münze in Sparschwein. © Proxima Studio, AdobeStock
09.03.2020

Was ist der Ausgleichzulagen- bzw. Pensionsbonus?

Die Ausgleichszulage soll Pensionistinnen und Pensionisten mit rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ein Mindesteinkommen sichern. Niedrige Pensionen werden damit auf einen gewissen Wert angehoben. Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt im Jahr 2020 für alleinstehende Pensionistinnen und Pensionisten 966,65 Euro, für verheiratete oder in ein- getragenen Partnerschaften lebende Pensionistinnen und Pensionisten im gemeinsamen Haushalt 1.472 Euro.

Anspruch ab 360 bzw. 480 Beitragsmonaten

Seit 1. Jänner 2020 besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus für diejenigen, die mindestens 360 bzw. 480 Beitragsmonate erworben haben und deren Einkommen einen gewissen Grenzbetrag nicht übersteigen. 

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