Pensionskonto
Das Pensionskonto ist kein klassisches Sparkonto. Es steht für eine neue Form der Pensionsberechnung & gilt für Menschen, die ab 1955 geboren wurden.
Die Ausgleichszulage soll Pensionistinnen und Pensionisten mit rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ein Mindesteinkommen sichern. Niedrige Pensionen werden damit auf einen gewissen Wert angehoben. Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt im Jahr 2020 für alleinstehende Pensionistinnen und Pensionisten 966,65 Euro, für verheiratete oder in ein- getragenen Partnerschaften lebende Pensionistinnen und Pensionisten im gemeinsamen Haushalt 1.472 Euro.
Seit 1. Jänner 2020 besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus für diejenigen, die mindestens 360 bzw. 480 Beitragsmonate erworben haben und deren Einkommen einen gewissen Grenzbetrag nicht übersteigen.
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