Wiedereinstieg nach längerer Krankheit
Nach längerer Krankheit wieder schrittweise an den Arbeitsplatz zurückkehren: Das geht mit der Wiedereingliederungsteilzeit.
Wenn Arbeitnehmer erkranken, stellen sich viele Fragen und auch die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist präsent. Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer im Krankenstand und welche Rechte hat er gegenüber dem Arbeitgeber? Hier finden Sie die Antworten.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsverhinderung (=Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf in der Firma, am besten bei Arbeitsbeginn oder noch davor. Anschließend sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen.
Der Arbeitgeber hat nämlich das Recht vom Arbeitnehmer eine Krankenstandsbestätigung zu verlangen. Dieses Verlangen kann nach angemessener Zeit auch wiederholt werden. In der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung angeführt sein. Wobei unter Angabe der Ursache nicht die Diagnose gemeint ist - der Arbeitnehmer muss nicht anführen, woran er leidet. Er muss nur sagen, ob er an einer Krankheit leidet oder ob er einen Unfall erlitten hat.
Kommt der Arbeitnehmer den Melde- und Nachweispflichten nicht nach, dann treffen ihn nachteilige Folgen: Für die Dauer der Säumnis verliert er seinen Anspruch auf Entgelt. Das heißt, der Arbeitgeber muss den Lohn bzw. das Entgelt für die Dauer des Versäumnis nicht bezahlen.
Der Arbeitgeber darf jedoch das Arbeitsverhältnis nicht durch fristlose Entlassung beenden, wenn der Arbeitnehmer seiner Mitteilungs- oder Nachweispflicht nicht nachkommt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss auch für einen eintägigen Krankenstand eine Krankenstandsbestätigung gebracht werden. In einigen Firmen ist aber für die ersten 3 Krankenstandstage keine Bestätigung erforderlich. Weiß ein Arbeitnehmer nicht, was in seiner Firma gebräuchlich ist, sollte er sich auch für einen kurzen Krankenstand krank schreiben lassen.
Gefährden Sie nicht Ihre Gesundheit! Wer krank ist und nicht arbeiten kann, sollte dies auch nicht tun, um seine Gesundheit nicht zu gefährden. Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet der behandelnde Arzt und es hängt auch von der Art der Tätigkeit ab.
TIPP
Im Krankenstand hat der Arbeitnehmer alles zu tun, um so rasch als möglich gesund zu werden. Das bedeutet zum Beispiel, wenn jemand aufgrund einer Grippe oder eines grippalen Infekts im Krankenstand ist, darf er sich nicht im Freien aufhalten bzw dies auf das Allernötigste beschränken (Arztebesuche, Gang zur Apotheke).
Ist jemand wegen Depressionen krankgeschrieben, kann Spazierengehen ein Teil der Behandlung sein. Was zu tun ist, entscheidet im Zweifel der Arzt bzw. sagt der gesunde Menschenverstand.
Arbeitnehmer sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen viele Arbeitnehmer auch krank arbeiten. Arbeitnehmer können während des Krankenstandes vom Arbeitgeber gekündigt werden. Es sind die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und –termine einzuhalten.
Der Arbeitgeber erspart sich dadurch aber nichts, da er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bei Kündigung im Krankenstand den Krankenstand bezahlen muss, soweit der Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
Seit 1.7.2018 muss der Arbeitgeber auch bei einer einvernehmlichen Lösung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses das Entgelt weiterzahlen, wenn die einvernehmliche Lösung während oder im Hinblick auf einen Krankenstand erfolgt ist.
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