Ausbildung: Wann Firmen Geld zurückfordern dürfen

Viele Betriebe finanzieren Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verlassen die Beschäftigten später das Unternehmen, fordern Arbeitgeber oder Arbeitgeberin nicht selten das Geld für die Ausbildung zurück. Dabei kann es um beachtliche Summen gehen, weiß AK-Expertin Verena Stiboller: Sie ist aktuell mit Fällen befasst, in denen Beschäftigte Ausbildungskosten von bis zu 10.000 Euro zurückerstatten sollen.

Schriftliche Vereinbarung

Unternehmen können Ausbildungskosten bei Arbeitnehmerkündigung, berechtigter Entlassung, unberechtigtem Austritt und auch bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses zurückfordern. Grundsätzlich gelten dafür aber Bedingungen. "Es muss gezielt für eine konkrete Ausbildung eine schriftliche Rückersatzvereinbarung mit Unterschrift geben – eine pauschale Vereinbarung im Arbeitsvertrag reicht nicht", betont Stiboller. Zudem muss es sich um eine Ausbildung handeln, die Beschäftigte auch in einer anderen Firma nutzen können. Für bloße Einschulungen darf kein Geld zurückverlangt werden. Rückzahlungsvereinbarungen, die seit 29. Dezember 2015 abgeschlossen wurden, müssen auch eine monatliche Reduzierung des Rückzahlungsbetrags enthalten. Die Pflicht zur Rückzahlung endet nach maximal vier Jahren, bei besonders teuren Ausbildungen nach maximal acht Jahren. Die Arbeits- und Sozialgerichte lassen häufig nur eine dreijährige Bindung zu.

AK berät Betroffene

Stiboller rät Betroffenen, die Rückforderungen erhalten oder eine Vereinbarung unterzeichnen wollen, sich durch die AK beraten zu lassen. Das gilt auch für Beschäftigte mit älteren, vor 2006 bzw. vor dem 29. Dezember 2015 abgeschlossenen Vereinbarungen, bei denen abweichende Regelungen gelten können.

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