Sexuelle Belästigung bei Firmenfeiern
Spaß oder Ernst? Gerade bei Feiern wird manchmal übersehen, dass nicht alle lustig finden, was oft nur als Witz gedacht oder "nett gemeint" war.
Das Unterscheidungskriterium zwischen einer Liebelei am Arbeitsplatz und sexueller Belästigung ist vor allem das beidseitige Einverständnis.
"Man weiß ja schon gar nicht mehr, was man sagen und tun darf", klagen manche Männer. Ein Blick ins Gesetz könnte da helfen: "Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Arbeitsleben definiert sexuelle Belästigung als ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist", erklärt AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. Unerwünscht, unangebracht oder anstößig sind dabei die Kernbotschaften. Wenn die betroffene Person, an die sich die sexuellen Anspielungen oder Aufforderungen richten, damit nicht einverstanden ist und das zum Ausdruck bringt, hat dieses Verhalten keinen Platz am Arbeitsplatz und kann auch rechtlich verfolgt werden.
Das bedeutet nicht, dass im Job nie mehr geflirtet werden darf. Im Rahmen einer aktuellen Umfrage der Jobplattform willhaben, an der über tausend Männer und Frauen teilgenommen haben, gaben mehr als 20 Prozent an, schon einmal eine Beziehung unter Kolleg:innen eingegangen zu sein und gut 14 Prozent haben ihren Büro-Flirt sogar geheiratet. Mehr als sieben von zehn Umfrageteilnehmer:innen finden es total in Ordnung, dass sich im Job Paare finden; Jüngere akzeptieren das eher als Ältere. Was unter Kolleg:innen hingenommen wird, gilt allerdings nicht für Vorgesetzte: Mehr als die Hälfte heißt einen Flirt mit der Chefin oder dem Chef nicht gut. Zu leicht könnte hier das Machtgefälle ausgenutzt werden, um ein wirkliches Einverständnis zu umgehen.
Wo kein beidseitiges Einverständnis herrscht, wird auch rechtlich eine Grenze überschritten. "Sexuelle Belästigung hat nichts mit Zuneigung zu tun und es schmeichelt keiner Frau, wenn sie auf anstößige Weise wahrgenommen wird. Belästiger wollen ihre Opfer bloßstellen und sie demütigen", betont Pöcheim. "Betroffene sollen sofort klarstellen, dass sie diese Form der Annäherung nicht wünschen – und sich so schnell wie möglich Hilfe holen." Diese Hilfe und eine rechtlich fundierte Beratung, wie sie sich wehren können, bekommen belästigte Frauen im AK-Frauenreferat.
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