Kein Arbeiten im Krankenstand
Manche Betriebe wollen Beschäftigte, die sich im Krankenstand befinden, trotzdem arbeiten lassen. Doch das widerspricht der Gesetzeslage.
Die Notstandshilfe wurde im Zuge der Corona-Maßnahmen auf den Wert des Arbeitslosengeldes erhöht. Diese erhöhte Unterstützung wird vom AMS bereits laufend ausgezahlt. Wer während des Bezugs von Notstandshilfe krank wird, erhält Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich an der Höhe der Notstandshilfe, die seit 16. März erhöht wurde. Diese nachträgliche Erhöhung wird nicht automatisch berücksichtigt.
AK-Jurist Michael Bauernhofer rät: "Wer in den vergangenen Monaten Krankengeld und davor Notstandshilfe bezogen hat, sollte eine Neuberechnung des Krankengeldes beantragen." Dieser Antrag ist an die ÖGK zu richten. Das geht völlig formlos. Es reichen die Angaben der persönlichen Daten und des Zeitraums des Krankengeldbezuges, die Aufforderung zur Neuberechnung des Krankengeldes wegen der Erhöhung der Notstandshilfe sowie Datum und Unterschrift.
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0