Ohne Einbeziehung des Betriebsrates ist eine Kündigung ungültig, zeigt der Fall eines LKW-Fahrers.
Ohne Einbeziehung des Betriebsrates ist eine Kündigung ungültig, zeigt der Fall eines LKW-Fahrers. © Kzenon - stock.adobe.com, AK Stmk

Betriebsrat: Starke Position bei Kündigung

Vor einer Kündigung hat der Betriebsrat das Recht, Stellung zu nehmen. Wird der Betriebsrat nicht einbezogen, ist die Kündigung ungültig, wie ein Fall in einer oststeirischen Spedition zeigt.

AK prüfte Kündigung

Herr T. war mehr als zwei Jahre als LKW-Fahrer bei der Spedition beschäftigt, als er gekündigt wurde. Bei der Arbeiterkammer ließ er die Kündigung rechtlich prüfen. "Vor jeder Kündigung ist der oder die Betriebsratsvor­sitzende zu informieren. Der Betriebsrat kann dann innerhalb einer Woche mit Mehrheitsbeschluss dazu Stellung nehmen", weiß AK-Jurist Bernd Reisner.

Info in Spind eingeworfen

Beim Fall des LKW-Fahrers gab es keine Information des BR-Vorsitzenden. Deshalb wurde die Kündigung bekämpft. Der Dienstgeber sagte zwar vor Gericht, dass ein Infoschreiben in den Fahrerspind des BR-Schriftführers eingeworfen worden war. Doch das stellte keine taugliche Verständigung dar. Die Kündigung war laut Gerichtsurteil rechtsunwirksam, und Herr T. bekam sämtliche Entgelte nachbezahlt. Es folgte der zweite Versuch einer Kündigung. In diesem Fall wurde tatsächlich der BR-Vorsitzende informiert, nicht aber eine Stellungnahme des Betriebsrates abgewartet. Wieder wurde vom Gericht bestätigt, dass die Kündigung rechtsunwirksam war und alle Entgelte nachzuzahlen sind. Erst der dritte Kündigungsversuch erfüllte alle formalen Voraussetzungen. 

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