Betriebsräte sorgen für Recht im Betrieb
Betriebsrätinnen und Betriebsräte überwachen die Einhaltung der Rechtsvorschriften, die für die Beschäftigten wichtig sind. In den vielen kleinen Firmen ohne Betriebsrat wäre eine Vertretung gerne gesehen.
Tagtäglich kümmern sich mehr als 5.500 Betriebsrätinnen und Betriebsräte in fast 1.400 steirischen Unternehmen um ihre Kolleginnen und Kollegen. Insgesamt sind das knapp 200.000 Beschäftigte in der Steiermark. „Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Kontrolle der korrekten Auszahlung von Lohn, Gehalt, Überstunden und Zulagen“, berichtet Biljana Bauer, Juristin in der AK-Abteilung für Betriebsbetreuung.
Problembranchen
Dass diese Kontrollfunktion funktioniert, zeigt die Bilanz des AK-Rechtsschutzes: 95 Prozent der tausenden Klagen, die jährlich von der Arbeiterkammer für ihre Mitglieder bei Gericht eingereicht werden, sind für Beschäftigte aus Betrieben ohne Betriebsrat. Die größten Problembranchen für das AK-Arbeitsrecht sind das Gastgewerbe, der Handel, Leiharbeit und Güterbeförderung – alles Bereiche, wo viele kleine, oft schlecht geführte Unternehmen versuchen, auf Kosten der Beschäftigten über die Runden zu kommen.
Versetzung, Kündigung
Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben gesetzlich garantierte Rechte. Sie überwachen die Einhaltung der für die Beschäftigten geltenden Rechtsvorschriften. Ohne ihre Zustimmung sind verschlechternde Versetzungen rechtlich nicht wirksam, von jeder Kündigung müssen sie verständigt werden. Dazu gibt es weitgehende Befugnisse in allen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes, etwa bei der Einführung neuer Technologien und der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung der Beschäftigten.
Arbeitszeit
Bei der Gestaltung der Arbeitszeiten im Betrieb, zum Beispiel für Gleitzeitvereinbarungen oder Schichtsysteme, haben Betriebsrätinnen und Betriebsräte Mitbestimmung. Bei der Anordnung von Überstunden aber ist seit September von der Bundesregierung die Mitsprache gestrichen.
Ansprechstellen für die Betriebsarbeit
ÖGB und Gewerkschaften helfen bei der Gründung eines Betriebsrates:
Tel. 0316 7072
Die Arbeiterkammer gibt rechtliche Informationen, etwa zum Arbeitsrecht:
Tel 05 7799