KI in der Arbeitswelt: Welche Rechte und Pflichten haben Beschäftigte
Wenn alle Betroffenen und Grundrechte berücksichtigt werden, können neue Technologien viele positive Effekte haben und Verbesserungen bringen.
AK-Präsident Josef Pesserl begrüßte zahlreiche Betriebsrät:innen sowie Personalvertreter:innen aus der ganzen Steiermark zu dieser Veranstaltung. Das Arbeitsrecht unterliegt stetigen Veränderungen, und oft sind es erst höchstrichterliche Entscheidungen, die für Rechtssicherheit sorgen, da Gesetzestexte unterschiedlich ausgelegt werden. An diesem Punkt setzt die Veranstaltung der Arbeiterkammer an: Gert-Peter Reissner, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Graz, beleuchtete in seinem Vortrag zahlreiche aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs. Nach jedem Thema hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Im Fokus des Vortrages standen unter anderem neue Entscheidungen hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei wurden Themen wie gerechtfertigte und ungerechtfertigte Entlassungsgründe sowie Kündigungsfristen in Branchen mit überwiegend saisonalen Betrieben behandelt. Weitere interessante Themen waren die Befristung des Arbeitsverhältnisses und Ausbildungskostenklausel. Zusätzlich erklärte Reissner neue Entscheidungen zur betrieblichen Mitbestimmung, speziell hinsichtlich Betriebswahlen und Betriebsvereinbarungen.
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