Arbeitnehmerschutz

Weitgehende Befugnisse hat der Betriebsrat in allen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.

So muss er bei der Planung und Einführung neuer Technologien vom Be­triebs­in­hab­er angehört werden und ist bei der Auswahl der persönlichen Schutz­aus­rüst­ung der Arbeitnehmer:innen beizuziehen.

Er hat in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes Zugang zu allen re­le­vant­en Unterlagen und kann bei Beratungen mit dem Arbeitgeber den Arbeits­in­spek­tor beiziehen.

Tipp

Ausführliche Infos zum Thema Arbeitnehmer:innenschutz finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal von ÖGB und Bundesarbeitskammer Gesunde Arbeit

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Ob Personaleinstellung, Disziplinarmaßnahme, Wohnungsvergabe, oder Beförderung. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht in diesen Angelegenheiten.

Besprechung

Über­wach­ung der Rechts­vor­schriften

Der Betriebsrat hat die Aufgabe die Interessen der Arbeitnehmer:innen wahrzunehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen ihm Überwachungsrechte zu.