Vereinfachte Wahl in Kleinbetrieben
Wo maximal zwei Betriebsratsmitglieder gewählt werden, gilt ein vereinfachtes Wahlverfahren.
Bei der Betriebsratswahl gilt das gleiche, unmittelbare und geheime Wahlrecht. Es besteht nach allgemeinen demokratischen Grundsätzen. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie besitzen damit das aktive Wahlrecht. Wenn der Betrieb Leiharbeiter:innen beschäftigt, dürfen auch sie den Betriebsrat mitwählen. Ebenfalls wahlberechtigt sind Arbeitnehmer:innen in Karenz, in Altersteilzeit, oder im Präsenz- bzw. Zivildienst.
Nicht aktiv wahlberechtigt sind Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte.
Wie bei der Arbeiterkammerwahl dürfen auch bei der Betriebsratswahl alle Arbeitnehmer:innen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, wählen und kandidieren.
Für den Betriebsrat kandidieren dürfen alle Arbeitnehmer:innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind (= passives Wahlrecht). In neu errichteten Betrieben und in Saisonbetrieben ist auch eine Kandidatur für den Betriebsrat möglich, wenn man noch nicht sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist.
Nicht wählbar sind enge Verwandte des Betriebsinhabers.
Wie groß das Betriebsratsteam ist, hängt von der Zahl der Arbeitnehmer:innen im Betrieb ab.
Der Wahlvorstand stellt anhand der Zahl der Arbeitnehmer:innen fest, wie viele Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.
Zahl der Arbeitnehmer:innen* | Zu wählende Betriebsratsmitglieder |
---|---|
5-9 | 1 |
10-19 | 2 |
20-50 | 3 |
51-100 | 4 |
101-200 | 5 |
201-300 | 6 |
301-400 | 7 |
401-500 | 8 |
501-600 | 9 |
601-700 | 10 |
701-800 | 11 |
801-900 | 12 |
901-1000 | 13 |
1001-1400 | 14 |
1401-1800 | 15 |
*Zahl der Angestellten/Arbeiter:innen bei getrennten Betriebsräten
Und für je weitere 400 Arbeitnehmer:innen um ein Mitglied mehr (also: 1801 + 400,..)
Tipp
Einen Mandatsrechner sowie viele weitere Hilfsmittel zum Durchführen der Betriebsratswahl gibt es auf der Website des ÖGB unter www.betriebsraete.at© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0