Pension
Pensionssplitting
Seit 2005 können Eltern für die Jahre der Kindererziehung ihre Pensionsgutschrift vom Pensionskonto teilen – das sogenannte Pensionssplitting.
Wir unterstützen Sie bei Themen wie Pension, Invalidität, Arbeitsunfälle, Pflegegeld, Notstandshilfe sowie Berufskrankheiten: sozialversicherungsrecht@akstmk.at oder05-7799.
Broschüren: Pensionstipps, Frauen und das neue Pensionskonto, Betriebspension, alle Broschüren.
Musterbriefe: Arbeitszeitaufzeichnung, Dienstzettel, alle Musterbriefe.
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