Strafandrohung vom Finanzamt ist ein Irrtum
Mit Beschwerden über das Finanzamt sieht sich die AK-Steuerabteilung konfrontiert. Auslöser sind Bescheide mit "Androhung einer Zwangsstrafe".
Hier finden Sie Infos zur Arbeitnehmerveranlagung auch Steuerausgleich genannt. Kontakt: 05-7799-2507 oder steuer@akstmk.at.
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