Hier finden Sie Infos zur Arbeitnehmerveranlagung auch Steuerausgleich genannt. Kontakt: 05-7799-2507 oder steuer@akstmk.at.

Mit 1. Oktober 2025 ändert sich der Zugang zu FinanzOnline

FinanzOnline: Zugang ändert sich ab 1. Oktober 2025

Für den Zugang zu FinanzOnline braucht man künftig die ID Austria oder einen zweiten Sicherheitsfaktor.

Ein Mann liest einen Finanzamtsbescheid.

Strafandrohung vom Finanzamt ist ein Irrtum

Mit Beschwerden über das Finanzamt sieht sich die AK-Steuerabteilung konfrontiert. Auslöser sind Bescheide mit "Androhung einer Zwangsstrafe".

Ohne Verwaltungsaufwand zur Steuergutschrift

Durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten Steuerzahler:innen unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererstattung.

An­träge an das Fin­anz­amt

Falsch be­rechnet­er Ein­kommen­steuer­be­scheid? Zu­rück­zieh­en der Ver­an­lag­ung? Er­klär­ung­en und Muster­briefe zu An­träg­en für diese und viele weitere Fälle.

Ausfüllen eines Finanzamt-Formulares

Formulare "Steuer & Ein­kommen"

Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht ver­pflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.

Freibetragsbescheid

Mit dem Freibetragsbescheid zahlen Sie nicht erst am Jahresende, sondern Monat für Monat weniger Lohnsteuer. Wie Sie ihn bekommen und was er bringt.

Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Allgemeines zur Arbeit­nehmer­ver­an­lag­ung

Welche Arten und Wege gibt es? Wann ist der "Steuer­aus­gleich" frei­willig, wann ver­pflicht­end? So holen Sie sich Ihr Geld vom Fin­anz­amt zu­rück.

Insolvenzrecht Ordner

Insolvenz­entgelt und Pflicht­veranlagung

Wer Geld aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds bekommen hat und über der Steuer­grenze liegt, muss eine Arbeitnehmer­veranlagung machen.

Antragslose Arbeit­nehmer­veranlagung

Arbeitnehmer:innenveranlagung automatisch & ohne Antrag ans Finanzamt. Wie funktioniert es & wann sollte man selbst aktiv werden?

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