Ein Mann liest einen Finanzamtsbescheid.
Ein Mann liest einen Finanzamtsbescheid. © Ivan, stock.adobe.com
25.07.2024

Strafandrohung vom Finanzamt ist ein Irrtum

Mit Anfragen und Beschwerden über das Finanzamt sieht sich aktuell die Steuerabteilung der AK Steiermark konfrontiert. Auslöser sind Bescheide mit dem Betreff "Androhung einer Zwangsstrafe".

Durch eine Systemumstellung werden derzeit an tausende Steirerinnen und Steirer "irrtümlich" Bescheide ausgeschickt, die eine Zwangsstrafe beinhalten, sagt Bernhard Koller, Leiter der AK-Steuerabteilung: "In Wirklichkeit ist es aber so, dass die Steuerpflichtigen die Erklärung zum Teil schon vor Jahren abgegeben haben." Aufgrund dessen sind viele der Steuerpflichtigen ziemlich irritiert und verstehen den Inhalt nicht. 

Anruf ohne Antwort

Beim Finanzamt warten die Betroffenen oft mehr als eine Stunde in der Warteschleife, wenn sie anrufen. Oft gibt es dann auch keine Erklärung bzw. heißt es, dass die Steuererklärung ja bereits erledigt und das Schreiben hinfällig sei.

Nicht reagieren

Koller kritisiert, dass das Finanzamt bisher nicht bereit war, einen Entschuldigungsbrief an die Betroffene zu übermitteln und den Irrtum aufzuklären. Der Experte rät nun allen, die einen Bescheid bekommen (haben) abzuwarten und vorerst nicht zu reagieren: "Sollte das Finanzamt wirklich etwas von einem wollen, meldet es sich nochmals."

Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Ohne Verwaltungsaufwand zur Steuergutschrift

Durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten Steuerzahler:innen unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererstattung.

An­träge an das Fin­anz­amt

Falsch be­rechnet­er Ein­kommen­steuer­be­scheid? Zu­rück­zieh­en der Ver­an­lag­ung? Er­klär­ung­en und Muster­briefe zu An­träg­en für diese und viele weitere Fälle.

Ausfüllen eines Finanzamt-Formulares

Formulare "Steuer & Ein­kommen"

Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht ver­pflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.