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Der Pendlerrechner ist ein Berechnungsprogramm des Bundesministerium für Finanzen und dient ab dem Veranlagungsjahr 2014 die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berechnen. Auf Basis der eingegebenen Daten ermittelt der Pendlerrechner ob und in welcher Höhe die Pendlerpauschale zusteht und ob ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar oder unzumutbar ist. Für Veranlagungen vor dem Kalenderjahr 2014 sind die Pendlerpauschale und der Pendlereuro aufgrund der alten Rechtslage noch manuell zu berechnen.
Bei der Wohnadresse ist diese Adresse anzugeben, von der man in die Arbeit fährt. Wenn es mehrerere Wohnsitze gibt, zählt der nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz für die Berechnung.
Achtung
Beachten Sie, dass das Ergebnis des Pendlerrechners nicht zwingend als Fahrtempfehlung zu sehen ist, und durchaus von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke abweichen kann.
Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind so zu wählen, dass diese einen typischen Arbeitstag repräsentieren. Im Falle von gleitenden Arbeitszeiten oder einem Schichtdienst sind die überwiegend anfallenden Arbeitszeiten eines Kalenderjahres anzugeben. Gibt es eine amtliche Bescheinigung über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, ist das anzugeben. Steht Ihnen ein Firmenauto für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, steht keine Pendlerpauschale zu.
Nachdem Sie überprüft haben, ob und in welcher Höhe Ihnen die Pendlerpauschale und der Pendlereuro zustehen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Liefert der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis ("Fehlermeldung wegen Zeitüberschreitung"), verwenden Sie zur Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros das Formular L 33.
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