Wochengeld für freie Dienst­nehmer­innen

Als freie Dienstnehmerin erhalten Sie Wochengeld grundsätzlich für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Ent­bind­ung und für die ersten acht Wochen nach der Ent­bind­ung.

Wie hoch ist das Wochengeld?

Als selbstversicherte geringfügig beschäftigte freie Dienst­nehmer­in erhalten Sie den Fixbetrag von 11,35 Euro (Stand 2024) täglich. Verdienen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze, hängt die Höhe des Wochengeldes vom Einkommen ab. Sie bekommen ein Wochengeld in der Höhe des durch­schnitt­lichen Nettoverdienstes der 3 Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Allfällige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden dabei berücksichtigt.

Wichtig!

Die Arbeitgeber:innen müssen eine „Arbeits- und Entgeltbestätigung“ an die zuständige Krankenversicherung (meist ÖGK) inkl. Angaben über etwaige Sonderzahlungen übermitteln.


Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Krankengeld für freie Dienstnehmer:innen

Wenn Freie er­krank­en, springt die Ver­sicher­ung mit Krank­en­geld ein. Alle Infos über Höhe, steuer­liche Kon­sequenz­en und die Pflicht­en des Ar­beit­gebers.

Werdende Mütter stehen unter besonderen Kündigungsschutz.

Wochengeld für Arbeitslose

Auch in der Arbeitslosigkeit bekommen schwangere Frauen unter bestimmten Voraussetzungen Wochengeld. Wie viel steht Ihnen in welcher Situation zu?

Mutter stillt Neugeborenes

Wochengeld

Acht Wochen vor und nach der Entbindung erhalten Sie Wochengeld. Wann Sie Recht darauf haben und alle Informationen über Antrag, Bezugsdauer und Höhe.