Krankengeld für freie Dienstnehmer:innen
Wenn Freie erkranken, springt die Versicherung mit Krankengeld ein. Alle Infos über Höhe, steuerliche Konsequenzen und die Pflichten des Arbeitgebers.
Als freie Dienstnehmerin erhalten Sie Wochengeld grundsätzlich für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung.
Als selbstversicherte geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmerin erhalten Sie den Fixbetrag von 11,35 Euro (Stand 2024) täglich. Verdienen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze, hängt die Höhe des Wochengeldes vom Einkommen ab. Sie bekommen ein Wochengeld in der Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der 3 Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Allfällige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden dabei berücksichtigt.
Wichtig!
Die Arbeitgeber:innen müssen eine „Arbeits- und Entgeltbestätigung“ an die zuständige Krankenversicherung (meist ÖGK) inkl. Angaben über etwaige Sonderzahlungen übermitteln.
Broschüre
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0