Wochen­geld für Arbeits­lose

Das Wochengeld ist eine Einkommensersatzleistung aus der Krank­en­ver­sich­er­ung, die erwerbstätige Frauen während des Be­schäftig­ungs­ver­bot­es 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt finanziell absichern soll.

Hat die Fachärztin:der Facharzt, die Arbeitsinspektionsärztin:der Arbeitsinspektionsarzt, die Amtsärztin:der Amtsarzt vor Beginn der 8-wöchigen Schutzfrist ein Beschäftigungsverbot verhängt, wird das Wochengeld auch für die Dauer dieses Beschäftigungsverbots gezahlt.

Auch arbeitslose schwangere Frauen bekommen unter bestimmten Vor­aus­setz­ung­en Wochengeld:

Wochengeld nach Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe

  • Durch eine Ausnahmebestimmung kann in bestimmten Fällen auch Anspruch auf Wochengeld bestehen, wenn bei Schwangerschaftsbeginn ein Bezug aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) vorliegt.

  • Das Wochengeld ist grundsätzlich um 80% höher als das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe, wenn am Tag des Beginns der Schutzfrist (= in der Regel 8 Wochen vor der Geburt) ein Leistungsbezug vorliegt.   

An­spruch auf Not­stands­hilfe

Anspruch auf Notstandshilfe besteht, wenn die maximale Dauer des Arbeits­los­en­geld­es ausgeschöpft ist und die Notstandshilfe beim AMS beantragt wurde. 

Hinweis

Das Wochengeld ist bei der zuständigen Krankenversicherung (z.B.: ÖGK) zu beantragen. Die Krankenversicherung prüft und beurteilt, ob Sie Anspruch darauf haben.


Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Wochen­geld für freie Dienst­nehmer­innen

Auch als Freie erhalten Sie Wochengeld für die vor­aus­sicht­lich letzten acht Wochen vor, so­wie für die ersten acht Wochen nach der Ent­bind­ung.

Mutter stillt Neugeborenes

Wochengeld

Acht Wochen vor und nach der Entbindung erhalten Sie Wochengeld. Wann Sie Recht darauf haben und alle Informationen über Antrag, Bezugsdauer und Höhe.

Geschwister umarmen sich und lachen

Familienbeihilfe

Sie haben Anspruch für Ihre Kinder, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.