Wochengeld für freie Dienstnehmerinnen
Auch als Freie erhalten Sie Wochengeld für die voraussichtlich letzten acht Wochen vor, sowie für die ersten acht Wochen nach der Entbindung.
Das Wochengeld ist eine Einkommensersatzleistung aus der Krankenversicherung, die erwerbstätige Frauen während des Beschäftigungsverbotes 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt finanziell absichern soll.
Hat die Fachärztin:der Facharzt, die Arbeitsinspektionsärztin:der Arbeitsinspektionsarzt, die Amtsärztin:der Amtsarzt vor Beginn der 8-wöchigen Schutzfrist ein Beschäftigungsverbot verhängt, wird das Wochengeld auch für die Dauer dieses Beschäftigungsverbots gezahlt.
Auch arbeitslose schwangere Frauen bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Wochengeld:
Anspruch auf Notstandshilfe besteht, wenn die maximale Dauer des Arbeitslosengeldes ausgeschöpft ist und die Notstandshilfe beim AMS beantragt wurde.
Hinweis
Das Wochengeld ist bei der zuständigen Krankenversicherung (z.B.: ÖGK) zu beantragen. Die Krankenversicherung prüft und beurteilt, ob Sie Anspruch darauf haben.
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