4.9.2023

Familienbeihilfe: 26.500 Euro erkämpft

Menschen mit Behinderungen haben meist länger Anspruch auf Familienbeihilfe. Einer 31-Jährigen war dies jahrelang nicht bewusst. Die AK verhalf der Steirerin zu ihrem Recht.

Aufgrund zahlreicher schwerer psychischer sowie teilweise auch physischer Beeinträchtigungen, die bereits seit ihrer frühen Jugend bestanden, war eine 31-jährige Steirerin nie in der Lage, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Dass sie somit länger Anspruch auf die Familienbeihilfe sowie den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe gehabt hätte, war ihr jahrelang nicht klar. "Es ist möglich, die Familienbeihilfe bis zu fünf Jahre rückwirkend zu beantragen", erklärt Lisa Wassner, AK-Frauen- und Gleichstellungs-Expertin. Den Stein ins Rollen brachte schließlich die Betreuerin der 31-Jährigen, die sich bei der AK informierte. Es folgte ein monatelanger Prozess, in dem Wassner alle Unterlagen und Anträge anforderte, sammelte und dem Finanzamt übermittelte.

Mit Erfolg: Die Steirerin bekam rückwirkend die Familienbeihilfe sowie den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe seit dem Jahr 2017 zugesprochen. Schließlich bekam die Frau rund 26.500 Euro vom Finanzamt überwiesen.

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