Kinder und Beruf zu vereinbaren, ist nicht leicht. Immer noch lassen Firmen junge Eltern im Stich.
Kinder und Beruf zu vereinbaren, ist nicht leicht. Immer noch lassen Firmen junge Eltern im Stich. © peopleimages.com - stock.adobe.com, AK Stmk
16.5.2022

Elternsein als Stolperstein im Beruf

Nicht selten ist die Geburt des Kindes der Beginn vom Karriereende: Mütter und Väter erleben auch noch im Jahr 2022 Unfassbares in Sachen Diskriminierung im Berufsleben. Im Fall eines Steirers erstritt die AK 100.000 Euro.

Mit vollem Einsatz war ein leitender Angestellter fast zwei Jahrzehnte bei einer Handelskette beschäftigt. Bei seinem jüngsten Kind entschied er sich, in Elternteilzeit (ETZ) zu gehen und so seine Stunden zu reduzieren. Sein Arbeitgeber zeigte kein Verständnis, dass er sich als Mann der Betreuung seines Kindes widmen wollte. Kurz nachdem der besondere Kündigungsschutz aufgrund der ETZ für den Vater endete, folgte auch die "Retourkutsche": Sein Chef teilte ihm die Kündigung mit, woraufhin sich dieser sofort an die AK wandte.

Rechte von (werdenden) Eltern

Immer wieder werden Mütter und Väter wegen ihrer Elternschaft im Berufsleben benachteiligt. "Schwangere sind oft mit geringschätzigen Bemerkungen oder ungerechten Versetzungen konfrontiert. Manche bekommen nach der Karenz ihre Führungsjobs nicht mehr zurück, da sie 'nur' in Teilzeit wiedereinsteigen", berichtet Bernadette Pöcheim, Leiterin der AK-Abteilung für Frauen und Gleichstellung. In anderen Fällen will die Firmenleitung junge Eltern ganz loswerden. Rechtens ist das alles nicht, denn Elternschaft darf zu keiner beruflichen Diskriminierung führen. Im Fall des leitenden Angestellten focht die AK seine Kündigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz sowie wegen Sozialwidrigkeit an. In einem Vergleich erhielt der Vater schließlich rund 100.00 Euro Schadenersatz.

Unbedingt beraten lassen

Ähnlich erging es einer jungen Mutter, die sich bei der AK meldete: In ihrer Führungsposition leistete sie oft Überstunden, arbeitete auch feiertags und an Wochenenden. Die Zusammenarbeit lief gut, alle waren zufrieden. Umso größer war die Enttäuschung, als sie wenige Wochen nach der Geburt ihres zweiten Kindes einen Anruf von ihrem Chef erhielt. Dieser gratulierte ihr nicht zum Nachwuchs, sondern teilte ihr mit, dass er an einer weiteren Zusammenarbeit nun "kein Interesse" mehr habe. Er bot ihr einen Vergleich über lediglich drei Monatsgehälter an. Im Betrieb bleiben wollte die junge Mutter nicht mehr, daher stimmte sie einer einvernehmlichen Auflösung zu. Die AK konnte für sie einen Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts erwirken. "Junge Eltern sollten sich nicht von der Firmenleitung einschüchtern lassen und umgehend bei der AK beraten lassen", rät Pöcheim.

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