Schwangerschaft gemeldet, Job verloren
Nach einem Praktikum vereinbarte eine Masseurin eine Teilzeitbeschäftigung. Als sie schwanger wurde, beendete ihr Chef das Dienstverhältnis.
In letzter Zeit häuften sich Beschwerden, da ein Sozialversicherungsträger veraltete Ausfüllhilfen für die Arbeits- und Entgeltbestätigung an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übermittelt hatte. Falschberechnungen des fiktiven Wochengeldes und auch Kinderbetreuungsgeldes waren die Folge.
Der Tagsatz müsste höher sein, dachte sich ein Vater, der Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht, und wandte sich an die AK. Nach Überprüfung der Arbeits- und Entgeltbestätigung, die der Arbeitgeber an die Sozialversicherung übermittelte, stellte sich heraus, dass nur der Grundlohn für die Berechnung herangezogen wurde. AK-Juristin Sandra Radischnig: "Es müssten aber sämtliche Zulagen und Zuschläge sowie auch Überstunden berücksichtigt werden." Nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber stellte sich heraus, dass dieser eine veraltete Version der Ausfüllhilfe von der Versicherung erhalten hatte. "Wir haben den Versicherungsträger darauf aufmerksam gemacht und er hat eingestanden, diese mittlerweile falsche Ausfüllhilfe österreichweit ausgeschickt zu haben", schildert Radischnig und sagt: "Deshalb ist es ratsam die Tagsätze des Kinderbetreuungsgeldes zu überprüfen."
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