Die häufigsten Fragen zum Kinderbetreuungsgeld
Seit März gibt es das flexible Kinderbetreuungsgeld-Konto. Fünf Fragen tauchen immer wieder in den Beratungsgesprächen auf. Sie werde von Bernadette Pöcheim, der Leiterin der AK-Frauenabteilung beantwortet.
Welche Kinderbetreuungsgeld- Variante ist für mich sinnvoll?
Bei einem Einkommen ab 1.400 brutto "rechnet" sich grundsätzlich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG). Aber: Versicherungsschutz, Zwillingsgeburt, weiteres Kind in kurzem Abstand kann die Wahl des KBG-Kontos sinnvoller machen. Unbedingt eine Beratung in der AK-Frauenabteilung in Anspruch nehmen.
Wie wird das einkommensabhängige KBG errechnet?
Entweder 80 Prozent des zustehenden Wochengeldes bzw. 80 Prozent vom Einkommena im Jahr vor Geburt des Kindes. Der höhere Betrag wird automatisch zur Auszahlung gebracht. Unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Wie lange darf ich vom Job zu Hause bleiben?
Unabhängig von der gewählten Kinderbetreuungsgeldvariante dürfen Eltern maximal bis zum zweiten Geburtstag des Kindes Karenz in Anspruch nehmen.
Steht mir bei einem weiteren Kind Wochengeld zu?
Mütter erhalten nur dann Wochengeld, wenn sie noch während des KBG-Bezuges in einen weiteren Mutterschutz kommen bzw. zuvor wieder gearbeitet haben.
Was muss ich sonst noch berücksichtigen?
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen rechtzeitig machen und dem Versicherungsträger vorlegen (spätestens bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats). Widrigenfalls wird das Kinderbetreuungsgeld für den oder die beziehenden Elternteile um je 1.300 Euro gekürzt.
Artikel, die Sie auch interessieren könnten ...
Kinderbetreuungsgeld für getrennt Lebende
Obsorge und Familienbeihilfe als Voraussetzung. Es gibt ein paar Regeln für getrennt Lebende, wenn sie ihr Kind abwechselnd betreuen wollen.
KBG bei Geburten ab 1. März 2017
Konto statt Varianten: Mit 1. März gibt es beim Kinderbetreuungs-geld Änderungen. Alle Infos zu Partnerschaftsbonus und Familienzeitbonus.
Karenzbildungskonto
Die AK unterstützt Weiterbildung in der Schwangerschaft mit 1.000 Euro bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.