Baby mit Schnuller
Baby mit Schnuller © Kristin Gründler, stock.adobe.com

Rücksichtsvoller Weg zur Elternteilzeit

Wer nach der Babypause in Elternteilzeit arbeiten möchte, sollte den Wiedereinstieg rechtzeitig und im Einvernehmen mit den Vorgesetzten planen. Zwar ist es möglich, das Recht auf Elternteilzeit gerichtlich durchzusetzen; sinnvoll ist diese Vorgehensweise nicht. 

Rechtsanspruch auf Elternteilzeit – das klingt nach einer sehr mächtigen Position der Väter und Mütter. Doch gerichtsanhängige Fälle des AK-Gleichstellungsreferates zeigen, dass mit dieser Rechtsposition sehr vorsichtig umgegangen werden muss. "Einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit haben zunächst einmal nur jene Eltern, die vor Antritt mindestens drei Jahre in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden beschäftigt waren", erklärt AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim. Die gute Nachricht: Die gesetzliche Elternkarenz – möglich bis längstens zum zweiten Geburtstag des Kindes – zählt auch dazu.

Musterbrief

Um die Elternteilzeit zu vereinbaren, müssen Väter und Mütter dem Arbeitgeber laut Gesetz spätestens drei Monate vor dem geplanten Antritt schriftlich ihren Wunsch bezüglich Ausmaß und Lage der zukünftigen Arbeitszeit mitteilen. Ein Musterformular gibt es hier. Wenn sie das möchten, können auch beide Elternteile gleichzeitig in Elternteilzeit gehen. 

Großzügig kalkulieren

Die Erfahrung der AK-Beraterinnen zeigt allerdings, dass eine Meldung drei Monate vor Antritt der Elternteilzeit zu knapp kalkuliert ist: "Wer erst im letzten Abdruck seine Wünsche bekannt gibt, bringt sich um die Möglichkeit einer gemeinsamen Lösungssuche mit dem Arbeitgeber", so Pöcheim. "Es soll ja eine Vereinbarung getroffen werden, die für beide Seiten passt – und hier ist auch die Kompromissbereitschaft und Flexibilität der Eltern gefragt." Daher sollten sich die Mütter und Väter neben ihrer Idealvorstellung der neuen Arbeitszeit auch immer überlegen, was notfalls noch ginge: ein Extra-Nachmittag, den eine Babysitterin abdeckt, doch vier statt drei Tage im Job, dafür kürzer … "Lässt sich ein Vorschlag des Arbeitgebers gar nicht mit der externen Kinderbetreuung in Einklang bringen, sollten die Eltern das ganz klar sagen", rät die Expertin.

Was tun bei Problemen?

Reagiert der Arbeitgeber binnen vier Wochen nicht auf die bekannt gegebene Elternteilzeit, kann sie wie gewünscht angetreten werden. Stoßen die Eltern bei ihrem Vorgesetzten auf Widerstand, empfiehlt es sich, wenn vorhanden, den Betriebsrat um Hilfe zu bitten; auch ein Gespräch mit VertreterInnen der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer hat schon zu kreativen Lösungen geführt. Nicht ratsam ist es, auf eine gerichtliche Lösung zu bauen: "Wird das Recht auf Elternteilzeit vor Gericht durchgesetzt, ist das Arbeitsklima dann meist nachhaltig zerstört", betont Pöcheim.

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