Papamonat & Familienzeitbonus
Für wen gilt der Papamonat? In welchem Zeitraum und wie lange kann er genutzt werden? Wie der Papamonat funktioniert, erfahren Sie hier.
Begeisterung war zu spüren, als Michael K. am Tag nach der Geburt seiner Tochter zum Chef ins Büro kam, um auf das freudige Ereignis anzustoßen. "Und in Karenz werde ich auch gehen", verkündete der frisch gebackene Vater stolz. Als das Unternehmen wenige Monate später die Belegschaft verkleinern musste, stand er auf der Kündigungsliste.
"Was nur Wenige wissen: Der Kündigungsschutz für Väter, die in Elternkarenz gehen, beginnt erst vier Monate vor Antritt der Karenz. Die Karenz muss spätestens drei Monate im Vorhinein gemeldet werden, also gibt es genau einen Monat, in dem ein Vater idealerweise eine Karenz beantragen sollte. Mit zu raschen Karenzmeldungen gleich nach der Geburt des Kindes haben wir leider schon einige schlechte Erfahrungen gemacht", warnt AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim.
In Elternteilzeit kann der Vater nur dann gehen, wenn nicht gerade die Mutter in Karenz zum selben Kind ist. Dafür im besten Fall bis zum 7. Geburtstag des Kindes. Bei der Elternteilzeit gilt wie bei der Karenz: Wer gleich ans Beschäftigungsverbot der Mutter mit der Elternteilzeit anschließen will, hat acht Wochen nach der Geburt Zeit für die (schriftliche!) Meldung. Ansonsten sollte die Meldung frühestens vier Monate und spätestens drei Monate vor Antritt der Elternteilzeit erfolgen.
Kinderbetreuungsgeld kann der Vater erst beziehen, wenn die Mutter kein Wochengeld mehr erhält. Es muss beim Versicherungsträger beantragt werden, was allerdings bis zu sechs Monate rückwirkend möglich ist.
Der Papamonat (offiziell "Familienzeit"), der innerhalb des Mutterschutzes für maximal 31 Tage in Anspruch genommen werden kann, muss spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin dem Arbeitgeber angekündigt werden; die Geburt ist dann schnellstmöglich zu melden. In der ersten Lebenswoche des Kindes muss der Vater den genauen Zeitraum seines Papamonats bekanntgeben.
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