"Bildungskarenz zur Bildung nutzen!"
Bildungskarenz ist nicht einfach eine Verlängerungsmöglichkeit der Elternkarenz, sondern an den Nachweis von Fortbildung gebunden.
Mutterschutz, Karenz und Kinderbetreuungsgeld-Varianten sind bekannt und helfen dabei, die beiden Rollen berufstätiger Mütter in Einklang zu bringen. Weniger bekannte Erleichterungen sollten ebenfalls in Anspruch genommen werden. Hier drei Beispiele.
Berufstätige Mütter haben durch Babypause und Wiedereinstieg in Teilzeit oft Lücken in ihrer Altersvorsorge. "Das ist leider noch immer die Realität", erklärt AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim. "Es gibt aber eine innerfamiliäre Möglichkeit, das auszugleichen, nämlich das Pensionssplitting." Für die Zeit, bis ein gemeinsames Kind sieben Jahre alt wird, kann der Vater maximal die Hälfte seiner Pensionsgutschrift auf das Pensionskonto der Mutter übertragen. Der Antrag ist rückwirkend bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes möglich. Die Familie verliert keinen Cent an Pensionszahlung; diese ist bloß gerechter verteilt.
Manche Mütter vermissen während der Karenz die Selbstbestätigung im Job. "Eine Auszeit von der Familienzeit kann durchaus guttun", bekräftigt Pöcheim. "Sowohl in Hinblick auf das Lebensgefühl als auch darauf, beruflich up to date zu bleiben." Während einer Karenz darf man ja grundsätzlich nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze arbeiten – mit einer selten genutzten Ausnahme: Maximal 13 Wochen im Kalenderjahr kann es mehr sein. Kündigungs- und Entlassungsschutz bleiben aufrecht. "Das Modell ist ideal für eine Urlaubsvertretung. Vorsicht ist nur bei gleichzeitigem Bezug von Kinderbetreuungsgeld geboten – da beraten wir gerne dazu."
Vielen Eltern ist nicht klar, dass sie auch beide gleichzeitig in Elternteilzeit gehen können. "Arbeiten beispielsweise Vater und Mutter je 30 Wochenstunden, sind beide gut im Berufsleben verankert und es bleibt für die familiären Aufgaben gleich viel Zeit wie beim häufigen Modell, bei dem die Frau halbtags arbeitet und der Mann in Vollzeit", rechnet die AK-Gleichstellungsreferentin vor. Bei gleichzeitiger Elternteilzeit genießen auch beide Elternteile den Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Broschüren
Downloads
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0