1.6.2017

(Karenz)Urlaub: Daheim bleiben – mit und ohne Baby

Bild teilen

Das Wort Urlaub existiert seit mehr als tausend Jahren und hieß früher einfach "Erlaubnis". Die Erlaubnis, der Arbeit fern zu bleiben ist auch die größte Gemeinsamkeit. Allerdings unterscheidet sich der Rechtsanspruch auf Urlaub oder auf Elternkarenz in einem ganz wesentlichen Punkt: Der Karenzurlaub ist ein einseitiges Recht der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Man muss also nicht fragen, ob man in Karenz gehen darf, sondern man teilt mit, dass man in Karenz geht. "Leider vergessen manche Frauen im Trubel der ersten Zeit mit dem Baby, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass – und wie lange – sie in Karenz gehen werden", sagt AK-Frauenreferentin Mag. Bernadette Pöcheim aus der Praxis.

Schriftlich melden

"Die Karenz muss jedoch schriftlich gemeldet werden. Wir haben ein Musterformularund eine Broschüre dazu." Die Meldung muss innerhalb des Mutterschutzes (meist acht Wochen nach der Geburt) erfolgen oder – bei späterem Antritt, wie oft bei Vätern – spätestens drei Monate vor Antritt. Empfehlenswert ist es, die Karenz jedoch nicht früher als vier Monate vor dem gewünschten Beginn anzukündigen, denn erst dann beginnt der Kündigungsschutz für den Antragsteller oder die Antragstellerin.

Achtung Entlassungsgrund!

Mütter, die gar keine Karenz anmelden, müssen acht Wochen nach der Geburt wieder am Arbeitsplatz erscheinen, oder ihr Fehlen gilt als unentschuldigtes Fernbleiben und ist ein Entlassungsgrund. Die längstmögliche Form der gesetzlichen Karenz endet mit dem zweiten Geburtstag des Kindes, dieser ist der erste Arbeitstag. Ganz egal, welche Form des Kinderbetreuungsgeldes die Eltern gewählt haben. Darüber hinaus gibt es nur freiwillige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.

Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Birgit Klöckl erklärt, was Karenz genau ist.

Was genau ist Karenz?

Karenz und Kinderbetreuungsgeld ist nicht das Gleiche. AK-Expertin Birgit Klöckl erklärt im Video.

Kündigung innerhalb der Elternteilzeit.

Recht auf Elternteilzeit vor Gericht erstritten

Erfolgreich vertrat die Arbeiterkammer Steiermark einen Vater vor Gericht. Der Steirer war in der Elternteilzeit unrechtmäßig gekündigt worden.

Nicht nur 8 Wochen vor und nach der Geburt gelten bestimmte Regeln im Job. Auch währenddessen.

Mutterschutz – was ist das?

Mutterschutz ist nicht nur das Beschäftigungsverbot 8 Wochen vor und nach der Geburt. Das sind auch Bestimmungen während der Schwangerschaft.