Karenz schriftlich melden: Sicher ist sicher
Die meisten Mütter wollen nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Job nehmen. Sie müssen ihre Karenz fristgerecht dem Arbeitgeber melden.
Wie sich der Umgang so mancher Dienstgeberinnen und Dienstgeber auf die Psyche von Beschäftigten auswirken kann, musste eine Grazerin sehr schmerzlich erfahren. Nachdem sie ihrer Chefin ihre Schwangerschaft mitgeteilt hatte, wurde sie gekündigt. Aber nicht nur das, ihre Vorgesetzte, eine Ärztin, meldete sie auch gleich bei der GKK wegen Dienstnehmerkündigung (!) ab. Dadurch hätte die Frau ein Monat auf das Arbeitslosengeld warten müssen.
Sofort bei AK melden
"Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist rechtsunwirksam. Wir haben interveniert und die Abmeldung wurde in ein aufrechtes Dienstverhältnis geändert", erklärt Bernadette Pöcheim, Leiterin der AK-Abteilung Frauen und Gleichstellung. "Wichtig ist, sobald es zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft kommt, dass sich die Betroffenen bei uns melden. Am besten am selben Tag noch Kontakt aufnehmen."
Da das Dienstverhältnis zwischen der 25-Jährigen und der Ärztin aber nachhaltig gestört war, wurde es schließlich einvernehmlich aufgelöst. „Leider belasteten die Strapazen die junge Frau psychisch sehr und sie erlitt eine Fehlgeburt“, bedauert Pöcheim.
Broschüren
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0