AK-Familienbeihilfe-Rechner
Wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich befindet und Sie mit Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern in einem Haushalt leben, haben Sie Anspruch auf Familienbeihilfe.
Kinder ab dem 18. und bis zum 24. Geburtstag erhalten nur mehr dann
Familienbeihilfe, wenn sie in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium oder FH)
stehen. In manchen Fällen – etwa nach absolviertem Zivil- oder Präsenzdienst
oder durch die Geburt eines eigenen Kindes – wird die Anspruchsdauer um ein
Jahr verlängert.