Wie viel darf der Makler ver­lang­en?

Mit unserem Maklerprovisionsrechner finden Sie heraus, wie viel Provision ein Makler maximal von Ihnen ver­lang­en darf, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus anmieten. 

  • Bei unbefristeten Mietverträgen und bei auf über drei Jahre befristeten Verträgen darf die Provision nur mehr zwei Brut­to- Monatsmieten betragen.
  • Bei Mietverträgen, die auf drei oder weniger Jahre befristet sind, darf höchstens eine Brutto-Monatsmiete Provision ver­langt werden.
  • Makelnde Hausverwalter dürfen nicht mehr als eine Brut­to- Monatsmiete verlangen. Bei auf drei Jahre oder kürz­er befristeten Mietverträgen darf die Provision sogar nur mehr eine halbe Monatsmiete betragen.

Tipp

Diese Kriterien berücksichtigt der AK Makler­pro­visions­rechner und zeigt Ihnen schwarz auf weiß, was in Ihrem Fall maximal anfallen darf. 

Rechner

Maklerprovisionsrechner

Ein Umzug kommt meistens teuer – erst recht, wenn auch noch ein Makler mitkassiert. Doch wie viel Provision ist gesetzlich überhaupt erlaubt?

Für Sie erreicht

Die Richtlinien für Maklerprovisionen sind gesetzlich klar festgelegt und wur­den auf Drängen der AK 2010 zugunsten der MieterInnen ver­­ändert.

Maklerprovisionsrechner

So viel darf Ihr Makler verlangen.

Links

Kontakt

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05-7799
Fax: 05/7799-2387

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