Frau lehnt sich auf Büroordner
Sind Sie AK-Mitglied? © contrastwerkstatt, stock.adobe.com

Wer ist Mitglied der AK?

Die Arbeiterkammer finanziert sich - im Gegensatz zu anderen Kammern, etwa Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer - praktisch ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft.

Wer ist AK-Mitglied?

Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts mit verpflichtender Mitgliedschaft. In der Steiermark sind rund 529.000 Menschen AK-Mitglied, in Österreich an die drei Millionen.

Welche Beschäftigte zur AK gehören, ist im AK-Gesetzes genau festgelegt:

  • Fast alle unselbständig Erwerbstätigen
    Ausnahme: die Beschäftigten in der sogenannten Hoheitsverwaltung bei den Behörden von Bund und Ländern sind nicht AK-Mitglieder.

  • Beschäftigte in Karenz
    Wenn ihr Dienstverhältnis während der Karenz aufrecht bleibt;
    wenn das Dienstverhältnis zwar nicht aufrecht bleibt, sie aber die gleichen Voraussetzungen wie die Arbeitslosen erfüllen und sie Kinderbetreuungsgeld beziehen.

  • Arbeitslose
    Bleiben AK-Mitglieder, wenn sie direkt vorher arbeitslosenversicherungs-pflichtig beschäftigt waren. Darüber hinaus müssen sie vor der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung insgesamt mindestens 20 Wochen AK-Mitglied gewesen sein.

Welche Länderkammer ist zuständig?

Sie sind in jenem Bundesland AK-Mitglied, in dem sich der Ort der Beschäftigung befindet.

Als Karenzurlauberin bzw. Karenzurlauber oder wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie in dem Bundesland Mitglied, wo Ihr Wohnort liegt.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der monatliche Mitgliedsbeitrag (= Kammerumlage) beträgt 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Durchschnittlich beträgt der AK-Beitrag rund sieben Euro netto pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.

Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind:

  • Krankengeld-BezieherInnen
  • Arbeitslosengeld-BezieherInnen
  • Notstandshilfe-BezieherInnen
  • Karenzgeld-BezieherInnen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • KrankenpflegeschülerInnen
  • Präsenzdiener und Zivildiener

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