Die AK-Förderungen
Die Förderungen für AK-Mitglieder wurden im Vorjahr mehr als 55.000 Mal abgerufen. Der Wert dieser neun Leistungen betrug 4.3 Millionen Euro.
Die Arbeiterkammer finanziert sich - im Gegensatz zu anderen Kammern, etwa Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer - praktisch ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft.
Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts mit verpflichtender Mitgliedschaft. In der Steiermark sind rund 530.000 Menschen AK-Mitglied, in Österreich an die vier Millionen.
Welche Beschäftigten zur AK gehören, ist im AK-Gesetz genau festgelegt:
Sie sind in jenem Bundesland AK-Mitglied, in dem sich der Ort der Beschäftigung befindet.
Als Karenzurlauberin bzw. Karenzurlauber oder wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie in dem Bundesland Mitglied, wo Ihr Wohnort liegt.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag (= Kammerumlage) beträgt 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Durchschnittlich beträgt der AK-Beitrag rund 10 Euro netto pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.
Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind:
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