Mitspracherecht bei Schutzausrüstungen und neuen Technologien.
Rechte und Pflichten
Aufgaben des Betriebsrates
Der Betriebsrat ist zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen berufen.
Rechte und Pflichten
Betriebliche Ausbildung und Schulung
Bei geplanten Maßnahmen der betrieblichen Ausbildung oder Schulung muss der Betriebsrat vom Inhaber zum ehestmöglichen Zeitpunkt informiert werden.
Rechte und Pflichten
Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die von dem/der Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat abgeschlossen werden.
Rechte und Pflichten
Betriebsräte sorgen für Recht im Betrieb
Betriebsräte überwachen die Einhaltung der Vorschriften, die für Beschäftigte wichtig sind. Sie müssen z. B .von jeder Kündigung verständigt werden.
Rechte und Pflichten
Bezahlte Freizeit und Bildungsfreistellung
Mitglieder des Betriebsrates bekommen für betriebsbezogene Aufgaben bezahlte Freizeit und für Veranstaltungen, die Wissen für die Betriebsratsarbeit vermitteln, Bildungsfreistellung.
Rechte und Pflichten
Frauenförderung
Auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung hat der Betriebsinhaber mit dem Betriebsrat zu beraten.
Rechte und Pflichten
Funktionsgebühren
Betriebsräte nehmen neben der Betriebsratstätigkeit oft Funktionen wahr, für die sie Funktionsgebühren erhalten. Diese müssen versteuert werden.
Rechte und Pflichten
Information & Beratung
Der Betriebsinhaber
muss dem Betriebsrat über alle Angelegenheiten, welche die Arbeitnehmer:innen
betreffen, Auskunft erteilen.
Rechte und Pflichten
Personalangelegenheiten
Ob Personaleinstellung, Disziplinarmaßnahme, Wohnungsvergabe, oder Beförderung. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht in diesen Angelegenheiten.
Rechte und Pflichten
Rechtsstellung
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs sind die Mitglieder des Betriebsrats an keinerlei Weisung gebunden.
Rechte und Pflichten
Überwachung der Rechtsvorschriften
Der Betriebsrat hat die Aufgabe die Interessen der Arbeitnehmer:innen wahrzunehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen ihm Überwachungsrechte zu.
Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und unter Umständen des Konzerns zu informieren.
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