Rechte und Pflichten

Arbeit­nehm­er­schutz

Mit­spra­che­recht bei Schut­z­aus­rüs­tun­gen und neuen Tech­no­lo­gi­en.

Rechte und Pflichten

Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat ist zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kult­urellen Interessen der ArbeitnehmerInnen berufen.

Rechte und Pflichten

Be­trieb­liche Aus­bild­ung und Schul­ung

Bei geplanten Maßnahmen der betrieblichen Ausbildung oder Schulung muss der Betriebsrat vom Inhaber zum ehest­möglichen Zeitpunkt informiert werden.

Rechte und Pflichten

Be­triebs­ver­ein­bar­ung­en

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die von dem/der Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat abgeschlossen werden.

Betriebsrat im Gespräch mit einem Mitarbeiter © Klaus-Peter Adler, Fotolia

Rechte und Pflichten

Betriebsräte sorgen für Recht im Betrieb

Betriebsräte überwachen die Einhaltung der Vorschriften, die für Beschäftigte wichtig sind. Sie müssen z. B .von jeder Kündigung verständigt werden.

Rechte und Pflichten

Bezahlte Freizeit und Bildungsfreistellung

Mitglieder des Betriebsrates bekommen für betriebsbezogene Aufgaben bezahlte Freizeit und für Veranstaltungen, die Wissen für die Betriebsratsarbeit vermitteln, Bildungsfreistellung.

Rechte und Pflichten

Frauen­förd­er­ung

Auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung hat der Betriebsinhaber mit dem Be­triebs­rat zu beraten.

Rechte und Pflichten

Funk­tions­ge­bühr­en

Betriebsräte nehmen neben der Betriebsratstätigkeit oft Funktionen wahr, für die sie Funktionsgebühren er­halt­en. Diese müssen versteuert werden.

Rechte und Pflichten

In­for­ma­ti­on & Be­rat­ung

Der Betriebsinhaber muss dem Betriebsrat über alle Angelegenheiten, welche die Arbeitnehmer:innen betreffen, Auskunft erteilen.

Rechte und Pflichten

Per­son­al­an­gelegen­heit­en

Ob Personaleinstellung, Disziplinarmaßnahme, Wohnungsvergabe, oder Beförderung. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht in diesen Angelegenheiten.

Rechte und Pflichten

Rechtsstellung

Bei der Aus­üb­ung ihrer Tätigkeit für alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs sind die Mitglieder des Betriebsrats an keinerlei Weis­ung gebunden.

Rechte und Pflichten

Über­wach­ung der Rechts­vor­schriften

Der Betriebsrat hat die Aufgabe die Interessen der Arbeitnehmer:innen wahrzunehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen ihm Überwachungsrechte zu.

Rechte und Pflichten

Wirt­schaft­liche An­ge­legen­heit­en

Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und unter Umständen des Konzerns zu in­for­mieren.

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