Frau läuft Marathon
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Letzte Schritte nach der Wahl

Die Tätigkeit des Wahlvorstandes endet, wenn die Betriebsratswahl rechtskräftig ist und der neue Betriebsrat seine Arbeit aufgenommen hat. Fünf Dinge, die bis dahin noch zu erledigen sind.

Schritt 1: Die Niederschrift ausfüllen

Nachdem das vorläufige Wahlergebnis vorliegt, muss der Wahlvorstand die so genannte Niederschrift - das ist das Wahlprotokoll - ausfüllen. Was steht in der Niederschrift?

  • Die Angaben über jene Arbeitnehmer:innen, die nicht wählen durften, weil sie nicht das aktive Wahlrecht besitzen.
  • Wahlkuverts, die ohne Wahlkarte einlangten, müssen in der Niederschrift protokolliert werden. Auch wenn die Briefumschläge erst während der nächsten Tage einlangen, müssen sie mit dem Datum des Einlangens versehen und zu den Wahlakten gelegt werden.

Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Niederschrift unterschreiben. Anschließend werden die Wahlkarten in ein Kuvert gesteckt, dieses wird zugeklebt und der bzw. die Vorsitzende des Wahlvorstandes versiegelt es (am einfachsten mit seiner Unterschrift quer über die Kuvertlasche).

Schritt 2: Die Wahlakten zusammenstellen

Folgende Unterlagen gehören zu den Wahlakten:

  • die Niederschrift über die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes zusammen mit den Wahlvorschlägen für den Wahlvorstand
  • die Wahlkundmachung
  • die Wähler:innenliste
  • die Wahlvorschläge
  • das Verzeichnis der zur brieflichen Stimmabgabe berechtigten Arbeitnehmer:innen
  • die Wahlkarten der Wahlkartenwähler:innen, die zur Wahl zugelassen wurden
  • die Wahlkarten der Briefwähler:innen, die kein Wahlkuvert geschickt haben
  • die ungeöffneten Wahlkuverts der Briefwähler:innen, die keine Wahlkarte geschickt haben
  • die ungeöffneten Briefumschläge der Briefwähler:innen, deren Stimmen zu spät eingetroffen sind
  • das Abstimmungsverzeichnis
  • die Stimmzettel
  • die Berechnung des Wahlergebnisses
  • die Niederschrift

Nach dem Ende der Anfechtungsfrist übergibt der bzw. die Vorsitzende des Wahlvorstandes die Wahlakten dem/der neugewählten Vorsitzenden des Betriebsrats.

Schritt 3: Die Gewählten verständigen

Gleich nach der Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses muss der Wahlvorstand die Gewählten über ihre Wahl informieren. Ab dieser Verständigung läuft eine Frist von drei Tagen. Innerhalb dieser Frist müssen sie bekanntgeben, ob sie die Wahl annehmen oder nicht. Kandidat:innen, die auf mehreren Listen angetreten sind und gewählt wurden, müssen innerhalb dieser Frist auch erklären, für welche Liste sie das Mandat übernehmen wollen. Wenn innerhalb von drei Tagen keine Ablehnung einlangt, gilt das Mandat als angenommen.

Schritt 4: Das endgültige Wahlergebnis feststellen

Der Wahlvorstand streicht jene Gewählten, die ihr Mandat abgelehnt haben, aus der Liste der künftigen Betriebsratsmitglieder.

Auch jene, die auf mehreren Wahlvorschlägen angetreten sind und innerhalb der Frist von drei Tagen nicht bekanntgeben, welches der Mandate sie annehmen, fallen raus.

Auf das Mandat einer gewählten Person, die gestrichen wurde, rückt das erstgereihte Ersatzmitglied jenes Wahlvorschlages nach, dem das Mandat zugesprochen wurde.

Achtung!

Ein Nachnominieren von Ersatzmitgliedern nach der Wahl ist nicht möglich.

Schritt 5: Das Wahlergebnis kundmachen & bekanntgeben

Der Wahlvorstand macht in der Folge das Wahlergebnis kund. Das geschieht durch einen Aushang im Betrieb oder durch eine schriftliche oder elektronische Information an die Beschäftigten.

Zusätzlich muss der Wahlvorstand folgende Stellen über das Wahlergebnis schriftlich verständigen:
- den Betriebsinhaber (Geschäftsführung oder Personalabteilung),
- das Arbeitsinspektorat und
-  die Arbeiterkammer des Bundeslandes.
Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular (BR12). Es ist unter www.betriebsraete.at zu finden und auch hier als Download verfügbar.

Ebenso sind
- die zuständige Gewerkschaft und
- der ÖGB zu informieren.
Auch dafür gibt es auf www.betriebsraete.at das entsprechende Formular (BR11).

Die Formulare können allerdings erst nach der Konstituierung des neu gewählten Betriebsrats abgeschickt werden. Denn auf den Formularen ist auch die Funktionsaufteilung unter den Mitgliedern des Betriebsrats anzugeben. 

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